– Checkliste Fertighausvertrag

www.baukosten.com > Neubau-Projekt > Fertighaus bauen > Vorbereitungen Fertighaus

Hier ist eine detaillierte Checkliste für die Prüfung eines Bauvertrags mit einem Fertighaushersteller, inklusive erläuternder Hinweise, damit Sie als Bauherr Ihre Interessen wahren können:

1. Vertragsparteien

  • Vollständige Angaben: Achten Sie darauf, dass die vollständigen Namen und Adressen des Fertighausherstellers sowie des Bauherrn korrekt und vollständig im Vertrag stehen.
  • Hinweis: Unklare oder fehlerhafte Angaben können zu Problemen bei der Durchsetzung von Rechten führen. Stellen Sie sicher, dass die Angaben rechtsverbindlich und eindeutig sind.

2. Vertragsgegenstand

  • Detaillierte Beschreibung des Fertighauses: Der Vertrag sollte eine klare Beschreibung des Fertighauses enthalten, einschließlich Größe, Anzahl der Zimmer, verwendete Materialien und Ausstattung (z.B. Bodenbeläge, Fenster, Türen, Heizungs- und Sanitäranlagen).
  • Hinweis: Eine klare und detaillierte Beschreibung schützt vor ungewollten Abweichungen während der Bauphase. Klären Sie alle Details zu Sonderwünschen schriftlich im Vorfeld.

3. Bauleistungsbeschreibung

  • Umfassende Baubeschreibung: Der Vertrag muss eine vollständige Baubeschreibung beinhalten. Diese sollte alle wesentlichen Ausführungen sowie Materialien umfassen, z.B. Wandaufbau, Isolierung, Fenster, Dachkonstruktion, Innenausbau.
  • Hinweis: Achten Sie darauf, dass die Bauleistungsbeschreibung so detailliert wie möglich ist. Dies ist Ihre Absicherung, dass das Fertighaus in der gewünschten Qualität und Ausstattung geliefert wird.

4. Planungsunterlagen

  • Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung: Der Vertrag sollte festlegen, welche Pläne (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) der Fertighaushersteller liefert und wann.
  • Hinweis: Eine exakte Planung und detaillierte Unterlagen sind notwendig, um sicherzustellen, dass das Haus nach Ihren Vorstellungen gebaut wird und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

5. Kaufpreis und Zahlungsplan

  • Festpreisvereinbarung: Der Gesamtpreis für das Fertighaus muss klar im Vertrag festgelegt sein. Prüfen Sie, ob der Preis alle vereinbarten Leistungen abdeckt (z.B. Rohbau, Innenausbau, Nebenkosten).
  • Zahlungsplan nach Baufortschritt: Der Zahlungsplan sollte sich am Baufortschritt orientieren, z.B. nach Fertigstellung des Fundaments, des Rohbaus, des Innenausbaus etc.
  • Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie Zahlungen nur nach erbrachten Leistungen leisten und dass der Zahlungsplan der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) entspricht. Vermeiden Sie zu hohe Vorauszahlungen.

6. Grundstücksvoraussetzungen

  • Baugrunduntersuchung: Es sollte im Vertrag geregelt sein, wer die Baugrunduntersuchung durchführt und wer die Kosten übernimmt. Der Hersteller sollte Kenntnis von den Bodenverhältnissen haben, um ein sicheres Fundament zu gewährleisten.
  • Hinweis: Eine Baugrunduntersuchung ist wichtig, um Überraschungen bei der Gründung des Hauses zu vermeiden (z.B. bei schwierigen Bodenverhältnissen). Unklare Regelungen können zu Mehrkosten führen.

7. Liefer- und Montagefristen

  • Verbindliche Zeitpläne: Der Vertrag sollte feste Liefer- und Montagefristen festlegen, z.B. wann das Fertighaus geliefert und montiert wird, und wann das Haus bezugsfertig ist.
  • Vertragsstrafen bei Verzögerungen: Vereinbaren Sie Vertragsstrafen für den Fall, dass der Hersteller die Fristen nicht einhält.
  • Hinweis: Ein fester Zeitplan schützt Sie vor Bauverzögerungen. Vertragsstrafen motivieren den Hersteller, den Termin einzuhalten, und bieten Ihnen eine Absicherung im Verzugsfall.

8. Bauüberwachung und Abnahme

  • Bauüberwachung durch einen unabhängigen Sachverständigen: Klären Sie, ob Sie während der Bauphase einen unabhängigen Bauüberwacher oder Gutachter hinzuziehen können, der den Baufortschritt und die Qualität der Arbeiten kontrolliert.
  • Förmliche Bauabnahme: Der Vertrag sollte eine förmliche Abnahme des Hauses regeln, bei der Mängel schriftlich dokumentiert werden.
  • Hinweis: Die Abnahme ist entscheidend, da sie den Beginn der Gewährleistungsfrist markiert. Ziehen Sie bei der Abnahme einen Sachverständigen hinzu, um Baumängel sicher zu erkennen.

9. Änderungswünsche und Zusatzleistungen

  • Regelung von Änderungswünschen: Der Vertrag sollte festlegen, wie Änderungswünsche während der Bauphase umgesetzt werden und wie die Mehrkosten berechnet werden.
  • Hinweis: Sonderwünsche und Änderungen können teuer werden. Klären Sie im Vorfeld, dass Sie über alle Kosten vorab informiert und diese nur nach schriftlicher Genehmigung umgesetzt werden.

10. Gewährleistung und Haftung

  • Gewährleistungsfristen: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 5 Jahre nach BGB. Prüfen Sie, ob im Vertrag zusätzliche Garantiezeiten oder Wartungsleistungen angeboten werden.
  • Haftung für Mängel: Klären Sie, wie der Hersteller für Mängel haftet, und ob eine Haftungsbeschränkung im Vertrag enthalten ist.
  • Hinweis: Achten Sie darauf, dass die Gewährleistungsfristen nicht verkürzt werden und die Mängelhaftung umfassend ist. Prüfen Sie, ob der Hersteller eine Nachbesserungsgarantie bietet.

11. Sicherheitsleistungen

  • Sicherheitsleistungen des Herstellers: Eine Bürgschaft oder Garantie (z.B. eine Fertigstellungsbürgschaft) schützt Sie vor dem Risiko, dass das Haus bei Zahlungsunfähigkeit des Herstellers nicht fertiggestellt wird.
  • Hinweis: Eine Sicherheitsleistung ist wichtig, um sich gegen das Risiko einer Herstellerinsolvenz oder einer nicht vollständigen Bauleistung abzusichern.

12. Versicherungen

  • Bauleistungsversicherung: Der Hersteller sollte eine Bauleistungsversicherung abschließen, die Schäden während der Bauphase (z.B. durch Unwetter, Vandalismus) abdeckt.
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung: Prüfen Sie, ob Sie als Bauherr zusätzlich eine Bauherren-Haftpflichtversicherung benötigen, um sich gegen Schäden an Dritten während der Bauzeit abzusichern.
  • Hinweis: Versicherungen schützen Sie vor unvorhergesehenen finanziellen Risiken während des Bauprozesses.

13. Energieeffizienz und technische Standards

  • Einhaltung der Energieeffizienzstandards: Stellen Sie sicher, dass das Fertighaus den aktuellen energetischen Anforderungen entspricht (z.B. KfW-Effizienzhausstandards). Prüfen Sie, welche technischen und ökologischen Standards das Haus erfüllt.
  • Hinweis: Ein energieeffizientes Haus spart langfristig Energiekosten. Achten Sie darauf, dass diese Anforderungen vertraglich festgehalten werden.

14. Rücktritts- und Kündigungsrechte

  • Rücktritt vom Vertrag: Der Vertrag sollte klar regeln, unter welchen Bedingungen Sie vom Vertrag zurücktreten können (z.B. bei erheblicher Bauverzögerung oder gravierenden Mängeln).
  • Kündigungsfristen: Prüfen Sie, ob der Vertrag faire Kündigungsfristen und Bedingungen für beide Parteien enthält.
  • Hinweis: Faire Rücktritts- und Kündigungsrechte geben Ihnen Flexibilität und schützen Sie, wenn der Hersteller seine Verpflichtungen nicht erfüllt.

15. Schlichtung und Gerichtsstand

  • Schlichtungsklausel: Erwägen Sie eine Schlichtungsklausel, um Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen, bevor sie vor Gericht gehen.
  • Gerichtsstand: Der Gerichtsstand sollte für Sie vorteilhaft sein, idealerweise am Ort des Bauvorhabens.
  • Hinweis: Eine Schlichtung spart oft Zeit und Geld, und ein vorteilhafter Gerichtsstand stellt sicher, dass Sie im Streitfall keine unnötigen Kosten haben.

16. Kommunikation und Dokumentation

  • Klare Regelung der Kommunikation: Es sollte festgelegt werden, wie und über welche Kanäle die Kommunikation während des Bauprozesses erfolgt (z.B. schriftlich, per E-Mail). Wichtige Entscheidungen und Absprachen sollten immer schriftlich dokumentiert werden.
  • Hinweis: Eine transparente Kommunikation schützt Sie vor Missverständnissen. Achten Sie darauf, dass alle Änderungen und Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden.

17. Salvatorische Klausel

  • Regelung bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen: Der Vertrag sollte eine salvatorische Klausel enthalten, die sicherstellt, dass der Vertrag auch dann gültig bleibt, wenn einzelne Bestimmungen unwirksam sind.
  • Hinweis: Diese Klausel verhindert, dass der gesamte Vertrag hinfällig wird, wenn einzelne Bestimmungen nicht wirksam sind.

An welchen Stellen in einem Bauvertrag kommt es immer wieder zur Benachteiligung des Bauherren durch unklare, lückenhafte Vereinbarungen oder vorsätzlich eingebaute „Vertragsfallen“ ?


Diese Checkliste soll Ihnen als Bauherr helfen, alle wesentlichen Aspekte eines Bauvertrags mit einem Fertighaushersteller zu berücksichtigen und Ihre Interessen zu schützen. Es ist ratsam, den Vertrag von einem Rechtsberater oder Sachverständigen prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Punkte in Ihrem Sinne geregelt sind.