Der erste Schritt beim Bau eines Architektenhauses beginnt mit der Entwurfsplanung, ein fundamentaler Vorgang, bei dem die individuellen Vorstellungen des Bauherrn im Vordergrund stehen. Hierbei geht es darum, die Ideen, Wünsche und Anforderungen des zukünftigen Hausbesitzers in einen ersten Entwurf zu überführen. In enger Zusammenarbeit mit dem Architekten werden die Vorstellungen detailliert besprochen und weiterentwickelt. Dies kann sowohl funktionale als auch ästhetische Aspekte umfassen, von der Anzahl der Zimmer und der gewünschten Raumaufteilung bis hin zu gestalterischen Wünschen in Bezug auf Materialien, Farben und Formen.
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Ein wesentlicher Einflussfaktor in dieser Phase ist der örtliche Bebauungsplan, der maßgebliche Vorgaben zur Nutzung des Grundstücks und zur Baugestaltung macht. Der Bebauungsplan kann Einschränkungen hinsichtlich der maximalen Bauhöhe, der Geschosszahl, der Abstandsflächen, der Dachform oder der Grundflächenzahl (GRZ) enthalten. Der Architekt prüft, inwieweit die Vorstellungen des Bauherrn mit diesen rechtlichen Rahmenbedingungen vereinbar sind und welche Gestaltungsmöglichkeiten auf dem Grundstück bestehen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen von Anfang an berücksichtigt werden, um spätere Planänderungen oder Verzögerungen zu vermeiden.
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Abprüfen der baulichen Möglichkeiten ist dabei ein weiterer wichtiger Schritt: Das Grundstück wird in Bezug auf seine Lage, Ausrichtung und topografischen Gegebenheiten untersucht. Aspekte wie die optimale Nutzung des Tageslichts, die Integration in das umgebende Landschaftsbild oder auch die Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen fließen in die Planungen mit ein. Diese Analyse hilft, das volle Potenzial des Grundstücks auszuschöpfen und den Entwurf bestmöglich an die Gegebenheiten anzupassen.
Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Architekt und Bauherr entwickelt sich dann schrittweise ein Bauplan, der die Grundrisse, Schnitte und Ansichten des zukünftigen Hauses beinhaltet. Hierbei wird der Entwurf immer weiter konkretisiert und an die baulichen und gesetzlichen Möglichkeiten angepasst, bis ein ausgereifter Plan vorliegt, der als Grundlage für den Bauantrag und die weiteren Planungsschritte dient. Der Entwurfsprozess ist also eine kreative und zugleich technische Phase, in der die Vision des Bauherrn Form annimmt und auf dem Weg zur Verwirklichung weiter ausgearbeitet wird.