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Der Gebäudetyp E („E“ = einfach bzw. experimentell) ist ein vorgeschlagenes Instrument in Deutschland, mit dem Neubauten nach einem vereinfachten bzw. abgespeckten Standard errichtet werden können – mit dem Ziel, Baukosten und Planungsaufwand zu reduzieren.
Wichtig: Es handelt sich nicht um eine gesonderte öffentliche Gebäudeklasse im Baurecht. Vielmehr geht es um vertragliche Vereinbarungen, bei denen von den bislang üblichen Standards bewusst abgewichen wird – stets unter der Bedingung, dass wesentliche Sicherheits- und öffentlich-rechtliche Mindestanforderungen eingehalten werden.
Das Gesetzeswerk („Gebäudetyp-E-Gesetz“) befindet sich noch im Entwurf.
Wesentliche Merkmale
- Bauvertraglich ist vereinbarbar, auf bestimmte Komfort- und Ausstattungsstandards zu verzichten, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
- Öffentlich-rechtliche Mindestanforderungen (z. B. Brandschutz, Standsicherheit, Mindestenergieanforderungen) bleiben grundsätzlich bestehen.
- Ziel ist: schnelleres, kostengünstigeres Bauen mit kompakterer Ausstattung, schlankeren Konstruktionen, weniger „Schnickschnack“.
- Der Ansatz richtet sich primär an Auftraggeber und Bauunternehmen. Bei privaten Bauherren gelten besondere Aufklärungspflichten.
Welche Neuerungen bringt der Gebäudetyp E mit sich?
Hier sind die zentralen Neuerungen im Überblick
| Neuerung | Beschreibung |
|---|---|
| Vertragsrechtliche Klarstellungen | Der Begriff „anerkannte Regeln der Technik“ (aRdT) wird dahingehend ausgelegt, dass reine Komfort- oder Ausstattungsstandards künftig nicht automatisch als Pflicht gelten. |
| Erleichterung von Abweichungen | Bauvertraglich kann vereinbart werden, von bisherigen Normen abzuweichen – ohne dass dadurch automatisch ein Sachmangel gegeben ist. |
| Ausdünnung zwingender Erfüllungsvorschriften für die Ausstattung mit Bauteilen | Beispiele: geringere Deckendicken, weniger Steckdosen, einfachere Lüftungssysteme, schlankere Konstruktionen. |
| Kosteneffizienz | Man spricht von einem Einsparpotenzial bis zu 20-25 % der Herstellungskosten durch Verzicht auf Komfortstandards. |
| Neue Bauweisen, Materialien und Problemlösungen erlauben | Dem Bauherren innovative Lösungen zu ermöglichen, die kostengünstiger sind aber wegen der Vorgabe eingeführter Normen kaum umsetzbar waren. |
Aktueller politischer Stand:
Die Bundesregierung hat Eckpunkte für ein entsprechendes „Gebäudetyp-E-Gesetz“ vorgelegt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat zudem im November 2024 einen Leitfaden zum Gebäudetyp E herausgegeben, der als Hilfestellung für die Vertragsgestaltung in der Praxis dienen soll.
Obwohl das Konzept in der Bauwirtschaft größtenteils positiv aufgenommen wurde, ist die genaue Umsetzung in nationales Recht aufgrund der jüngsten politischen Entwicklungen (wie dem Bruch der Regierungskoalition) derzeit unsicher.
Typische Einsparmaßnahmen im Gebäudetyp E (mit geschätzten Potenzialen)