– Checkliste Architektenvertrag

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Hier ist eine ausführliche Checkliste zur Prüfung eines Architektenvertrags, speziell für Bauherren, mit erläuternden Hinweisen, um deren Interessen zu wahren:

1. Vertragsparteien

  • Prüfung der Angaben: Achten Sie darauf, dass die Namen und Adressen korrekt und vollständig sind. Bei juristischen Personen prüfen, ob die vertretungsberechtigte Person korrekt aufgeführt ist.
  • Hinweis: Falsche oder ungenaue Angaben können später zu Problemen bei der Durchsetzung von Ansprüchen führen.

2. Vertragsgegenstand

  • Klare Definition der Leistungen: Der Vertrag sollte detailliert beschreiben, welche Leistungen der Architekt erbringen muss. Wichtige Leistungsphasen nach HOAI (z.B. Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Bauüberwachung) sollten aufgeführt sein.
  • Hinweis: Eine unklare Leistungsbeschreibung kann zu Missverständnissen und zusätzlichen Kosten führen. Bestehen Sie darauf, dass die Phasen klar beschrieben werden, um Ihre Erwartungen abzusichern.

3. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

  • Honorarregelung überprüfen: Achten Sie darauf, ob das Honorar nach der HOAI berechnet wird oder pauschal vereinbart ist. Prüfen Sie, auf welcher Basis es berechnet wird (z.B. Baukosten) und ob zusätzliche Kosten (Nebenkosten, Reisekosten) anfallen.
  • Zahlungspläne festlegen: Klare Vereinbarungen darüber, wann und in welcher Höhe Zahlungen fällig werden, z.B. nach Erreichen bestimmter Leistungsphasen.
  • Hinweis: Achten Sie darauf, dass Zahlungen an den Fortschritt der Arbeit geknüpft sind. Vermeiden Sie zu hohe Vorauszahlungen, um sicherzustellen, dass Sie den Architekten für Leistungen, die noch nicht erbracht sind, nicht überbezahlen.

4. Termine und Fristen

  • Verbindliche Zeitpläne: Der Vertrag sollte genaue Termine für den Beginn und das Ende der verschiedenen Leistungsphasen enthalten.
  • Hinweis: Ohne klare Termine riskieren Sie Bauverzögerungen. Lassen Sie Pufferzeiten einplanen und sichern Sie sich Vertragsstrafen bei Terminüberschreitungen, wenn dies zulässig ist.

5. Pflichten des Architekten

  • Sorgfaltspflicht: Der Architekt muss die allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten. Stellen Sie sicher, dass diese Pflicht im Vertrag klar geregelt ist.
  • Koordination mit anderen Fachplanern: Falls weitere Fachplaner (z.B. Statiker, Haustechniker) beteiligt sind, sollte geregelt werden, wie die Zusammenarbeit organisiert wird.
  • Hinweis: Der Architekt ist Ihr Vertreter gegenüber anderen Planern und Bauunternehmen. Klären Sie genau, wer welche Verantwortung übernimmt, um unnötige Kosten oder Verzögerungen zu vermeiden.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (Bauherren)

  • Pflichten klar regeln: Es sollte definiert sein, welche Unterlagen und Entscheidungen Sie als Bauherr rechtzeitig zur Verfügung stellen müssen, damit der Architekt reibungslos arbeiten kann.
  • Hinweis: Verzögerungen durch den Bauherren können zusätzliche Kosten verursachen. Definieren Sie klare Fristen, damit Sie nicht für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden.

7. Haftung und Gewährleistung

  • Haftungsregelungen: Klären Sie, in welchem Umfang der Architekt für Planungsfehler oder Bauüberwachungsfehler haftet. Prüfen Sie, ob die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt ist und ob dies in Ihrem Interesse liegt.
  • Gewährleistung: Der Architekt muss für Mängel seiner Leistungen einstehen. Prüfen Sie, wie lange die Gewährleistungsfristen sind und wie Mängel angezeigt und behoben werden müssen.
  • Hinweis: Achten Sie darauf, dass die Haftungsregelungen zu Ihren Gunsten gestaltet sind, und prüfen Sie eventuelle Haftungsbeschränkungen sorgfältig.

8. Versicherungen

  • Berufshaftpflichtversicherung: Verlangen Sie den Nachweis, dass der Architekt eine Berufshaftpflichtversicherung hat, die ausreichend hoch ist, um eventuelle Schäden abzudecken.
  • Hinweis: Die Versicherungssumme sollte angemessen sein, um Sie im Schadensfall abzusichern. Fragen Sie nach den genauen Deckungsgrenzen.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

  • Nutzungsrechte sichern: Der Architekt hat in der Regel das Urheberrecht an den Plänen. Klären Sie, ob und in welchem Umfang Sie diese Pläne nutzen dürfen, insbesondere für spätere Bauphasen oder für Umplanungen durch einen anderen Architekten.
  • Hinweis: Vermeiden Sie unnötige Einschränkungen bei der Nutzung der Pläne, um später flexibel agieren zu können. Achten Sie darauf, dass Sie die Rechte für alle Phasen des Bauvorhabens erhalten.

10. Vertragsänderungen und Zusatzleistungen

  • Verfahren für Vertragsänderungen: Es sollte klar geregelt sein, wie Änderungen am Vertrag (z.B. zusätzlicher Leistungsumfang oder Anpassungen) vorgenommen werden. Zusätzlich anfallende Leistungen sollten schriftlich festgehalten und vergütet werden.
  • Hinweis: Änderungen können teuer werden. Stellen Sie sicher, dass Sie über zusätzliche Kosten rechtzeitig informiert werden und diese im Vorfeld genehmigen müssen.

11. Kündigung

  • Kündigungsregelungen: Der Vertrag sollte klare Kündigungsrechte für beide Seiten vorsehen, insbesondere für den Fall, dass der Architekt seine Pflichten nicht erfüllt. Prüfen Sie die Kündigungsfristen und Regelungen zur Abrechnung bei vorzeitiger Kündigung.
  • Hinweis: Vermeiden Sie Klauseln, die Ihnen unangemessene Kündigungsfristen auferlegen. Stellen Sie sicher, dass Sie das Recht haben, den Vertrag zu kündigen, wenn der Architekt nicht ordnungsgemäß arbeitet.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Gerichtsstand vereinbaren: Der Gerichtsstand sollte für Sie als Bauherr vorteilhaft sein, idealerweise am Ort des Bauvorhabens oder Ihres Wohnorts.
  • Hinweis: Klären Sie, welches Recht gilt und wo Streitigkeiten verhandelt werden. Dies kann im Streitfall Zeit und Kosten sparen.

13. Salvatorische Klausel

  • Regelung für den Fall der Unwirksamkeit: Falls einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sind, sollte der Rest des Vertrags weiterhin gültig bleiben.
  • Hinweis: Diese Klausel schützt den Vertrag insgesamt, auch wenn einzelne Bestimmungen unwirksam werden sollten.

14. Kommunikation und Dokumentation

  • Regelungen zur Kommunikation: Es sollte festgelegt werden, wie und über welche Kanäle kommuniziert wird, z.B. per E-Mail oder schriftlich. Dies vermeidet Missverständnisse.
  • Hinweis: Alle Änderungen und wichtigen Abstimmungen sollten schriftlich festgehalten werden. So können Sie im Streitfall nachweisen, was vereinbart wurde.

15. Schlussbestimmungen

  • Regelung von Sonderfällen: Prüfen Sie, ob der Vertrag Sonderregelungen für unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien) enthält und ob diese ausgewogen sind.
  • Hinweis: Unvorhersehbare Ereignisse können zu Verzögerungen führen. Klären Sie, wie solche Fälle geregelt sind, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Diese Checkliste soll Ihnen als Bauherr helfen, alle relevanten Punkte eines Architektenvertrags zu verstehen und sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt werden. Es kann sinnvoll sein, vor der Unterzeichnung des Vertrags eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.