Im Bebauungsplan ist eine eingeschossige Bauweise vorgeschrieben. Wie ist es möglich, unter Einhaltung der Vorschriften ein Gebäude mit Satteldach bzw. Staffelgeschoss mit einem oder sogar zwei voll nutzbaren Obergeschossen zu errichten ?

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Wenn der Bebauungsplan eine eingeschossige Bauweise vorschreibt, bedeutet das, dass nur ein Geschoss als Vollgeschoss erlaubt ist. Dennoch gibt es Möglichkeiten, durch kreative architektonische Gestaltung zusätzliche voll nutzbare Wohnflächen zu schaffen, ohne die Vorschriften zu verletzen. Hier sind zwei gängige Varianten: die Nutzung eines Satteldachs und die Realisierung eines Staffelgeschosses (auch als Nicht-Vollgeschoss bezeichnet).


1. Gebäude mit Satteldach und ausgebauten Dachgeschossen

Ein Gebäude mit Satteldach kann oft mehrere nutzbare Ebenen umfassen, ohne die Definition eines Vollgeschosses zu verletzen. Dies wird durch eine intelligente Nutzung des Dachraums ermöglicht.

  • Erstes Obergeschoss im Satteldach:
    • Das 1. Obergeschoss liegt innerhalb des Satteldachs. Die Wohnfläche ist begrenzt, da es unter die Dachschrägen fällt.
    • Entscheidend ist, dass die Flächenhöhe von 2,30 m nur auf einem Teil der Fläche erreicht wird. In vielen Bebauungsplänen darf dieses Geschoss daher maximal 75% der darunterliegenden Geschossbreite haben.
    • Durch diese Einschränkung wird das Geschoss nicht als Vollgeschoss gezählt.
  • Zweites Obergeschoss (Maisonette):
    • Oberhalb des 1. Obergeschosses kann ein weiterer Dachraum (z. B. als Galerie oder Maisonette) ausgebaut werden.
    • Auch hier gelten Flächen- und Höhenbeschränkungen, damit der Dachraum nicht als Vollgeschoss zählt. Diese Lösung eignet sich besonders für großzügige Wohnkonzepte.

2. Gebäude mit Staffelgeschoss und Flachdach

Das Staffelgeschoss oder Nicht-Vollgeschoss ist eine moderne Alternative, die es ermöglicht, zusätzliche Wohnfläche mit klaren Linien und zeitgemäßer Architektur zu schaffen.

  • Was ist ein Staffelgeschoss?
    • Ein Staffelgeschoss ist ein zurückgesetztes oberes Geschoss, das kleiner ist als die darunterliegenden Etagen. Es muss manchmal einen Mindestabstand von der Außenkante des darunterliegenden Geschosses einhalten.
    • Diese Zurücksetzung sorgt dafür, dass das Staffelgeschoss in vielen Bauordnungen nicht als Vollgeschoss zählt.
  • Ein oder zwei Staffelgeschosse möglich?
    • Je nach Bebauungsplan kann in Ausnahmefällen auch ein zweites Staffelgeschoss erlaubt sein, wenn es die Kriterien eines Nicht-Vollgeschosses erfüllt.
    • Besonders beliebt ist diese Variante in städtischen Gebieten, wo Platz effizient genutzt werden muss.
  • Flachdach als Vorteil:
    • Mit einem Flachdach können die Flächen optimal genutzt werden, beispielsweise als Terrasse oder Gründach. Dies ist ein klarer Vorteil gegenüber Satteldächern, die die nutzbare Fläche durch Dachschrägen einschränken.

Fazit für Bauherren

Trotz der Vorgabe einer eingeschossigen Bauweise gibt es durch kreative Architektur Möglichkeiten, zusätzliche nutzbare Wohnflächen zu schaffen:

  • Ein Satteldach bietet Raum für ausbaufähige Dachgeschosse, die durch kluge Gestaltung als Maisonette genutzt werden können.
  • Ein Staffelgeschoss ermöglicht eine moderne, klare Optik mit großartigen Möglichkeiten wie Dachterrassen oder Gründächern.

Wichtig ist, dass die genauen Anforderungen des Bebauungsplans und der Landesbauordnung eingehalten werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, frühzeitig einen Architekten oder das Bauamt einzubeziehen, um die Machbarkeit zu prüfen und die Vorschriften zu klären.