Im Zuge eines privaten Bauvorhabens finden mehrere offizielle Abnahmen (Bauaufsichtsamt, Bezirks-Schornsteinfeger, Vermesser, Energiesachverständiger) statt, deren Ergebnisse die rechtssichere Ausführung belegen sollen. Welche sind das ?

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Im Zuge eines privaten Bauvorhabens, insbesondere beim Bau eines Einfamilienhauses, finden verschiedene Abnahmen durch die Baubehörden und zuarbeitender Stellen statt. Diese Abnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen sicherstellen, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht. Typische behördliche Abnahmen sind:

  1. Baugrubenabnahme:
    • Überprüfung des Baugrunds und der Baugrube, bevor mit den Fundamentarbeiten begonnen wird. Einmessen des Schnurgerüstes für die plangerechte Positionierung des Baukörpers und die Einhaltung von Grenzabständen.
  2. Rohbauabnahme:
    • Kontrolle des Rohbaus, nachdem das Tragwerk errichtet wurde (Fundament, Wände, Decken, Dachkonstruktion). Diese Abnahme stellt sicher, dass das Gebäude den statischen und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Im weiteren werden die plangerechten Gebäudeaußenkanten eingemessen und die geodätischen Höhen des Erdgeschossbodens und die Gebäudehöhe überprüft.
  3. Abnahme der Entwässerungsanlage:
    • Kontrolle der Abwasserleitungen, bevor diese verschlossen oder überbaut werden, um sicherzustellen, dass die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser den Vorschriften entspricht.
  4. Abnahme der Feuerungsanlagen (Schornsteinabnahme):
    • Überprüfung durch den Bezirksschornsteinfeger, um sicherzustellen, dass der Schornstein und andere Feuerungsanlagen korrekt installiert und brandschutzgerecht sind.
  5. Gebäudedichtheitsprüfung (Blower-Door-Test):
    • Kontrolle der Luftdichtheit des Gebäudes, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Wärmeschutz und Energieverbrauch eingehalten werden.
  6. Schlussabnahme / Bauabnahme:
    • Nach Fertigstellung des gesamten Bauwerks erfolgt die Schlussabnahme, bei der geprüft wird, ob das Haus den Bauplänen und Vorschriften entspricht. Diese Abnahme ist notwendig, um die formale Nutzungsgenehmigung (Wohnnutzung) zu erhalten.
  7. Abnahme der Brandschutzmaßnahmen:
    • Überprüfung der Brandschutzvorkehrungen (z.B. Rettungswege, Feuerlöscher, Brandmelder), um sicherzustellen, dass alle brandschutztechnischen Auflagen eingehalten wurden.
  8. Abnahme der Außenanlagen und Versickerungsanlagen:
    • Kontrolle von Außenanlagen wie Zufahrten, Stellplätzen und Regenwasserversickerungsanlagen, um sicherzustellen, dass die Ableitung von Niederschlagswasser korrekt ausgeführt wurde.

Je nach Bundesland und individueller Baugenehmigung können zusätzliche behördliche Abnahmen erforderlich sein, beispielsweise im Bereich des Umweltschutzes oder des Denkmalschutzes.