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Die Honorarkosten für ein Bauprojekt hängen in der Regel von der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ab, die in Deutschland die Berechnungsgrundlage für Architekten- und Ingenieurhonorare bildet. Auch wenn die HOAI seit 2021 nicht mehr verbindlich ist, dient sie weiterhin als Orientierung. Die Honorarkosten werden in Relation zu den anrechenbaren Baukosten berechnet.
1. Anrechenbare Kosten eines Neubau-Projekts
Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die direkt mit der Bauausführung zusammenhängen und zur Berechnung des Honorars herangezogen werden. Dazu zählen:
a) Bauwerkskosten
- Kosten für das eigentliche Gebäude (inklusive Baukonstruktion und technischer Anlagen).
- Beispiele:
- Rohbau (Mauerwerk, Stahlbeton, Dachkonstruktion, etc.).
- Ausbau (Fenster, Türen, Bodenbeläge, Innenputz, Malerarbeiten).
- Haustechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektroinstallation).
b) Außenanlagen
- Kosten für die Gestaltung des Grundstücks (sofern vom Architekten geplant).
- Beispiele:
- Wege, Terrassen, Carports oder Garagen.
- Gartenanlagen und Beleuchtung.
- Einfriedungen wie Zäune oder Mauern.
c) Technische Anlagen (falls relevant)
- Die Kosten von technischen Anlagen, wenn sie integraler Bestandteil des Gebäudes sind und der Architekt/Ingenieur dafür Planungsleistungen erbringt.
- Beispiele:
- Aufzugsanlagen.
- Geothermie- oder Photovoltaikanlagen.
Nicht anrechenbar:
- Grundstückskosten.
- Finanzierungs- und Nebenkosten.
- Honorare für andere Fachplaner, die nicht in den Leistungsumfang des Architekten fallen (z. B. Statiker oder Baugrundgutachter).
- Ausstattung, die nicht fest eingebaut ist (z. B. Möbel).
2. Honorarkosten in Abhängigkeit von den Baukosten
Die Honorarkosten hängen von mehreren Faktoren ab:
- Baukosten: Grundlage sind die anrechenbaren Kosten.
- Leistungsphasen (LPH): Die HOAI gliedert die Arbeit eines Architekten in 9 Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung (LPH 1) bis zur Objektbetreuung (LPH 9). Die meisten Projekte umfassen LPH 1–8.
- Schwierigkeitsgrad: Die HOAI definiert Honorarzonen (I = sehr einfach, V = sehr komplex).
- Prozentuale Verteilung: Jede Leistungsphase hat einen bestimmten prozentualen Anteil am Gesamthonorar (z. B. 16 % für Entwurfsplanung, 15 % für Bauüberwachung).
Typische Honorarkosten
Für eine grobe Orientierung:
- 15–18 % der anrechenbaren Kosten sind üblicherweise die Honorarkosten für Architekten, wenn alle Leistungsphasen (1–8) übernommen werden.
- Beispiel:
- Baukosten (anrechenbar): 500.000 €
- Honorarkosten (ca. 15 %): 75.000 €
3. Weitere Honorarkosten
Zusätzlich zum Architektenhonorar können folgende Honorare anfallen:
- Fachplaner (Statik, Haustechnik): Meist 5–10 % der Baukosten.
- Vermesser: Abhängig von der Größe des Grundstücks und den Aufgaben (1.000–5.000 €).
- Baugrundgutachter: Je nach Umfang des Bodengutachtens ca. 1.500–5.000 €.
- Bauleiter (falls separat beauftragt): Kann separat oder über den Architektenhonoraranteil (LPH 8) abgedeckt werden.
4. Zusammensetzung der Gesamtbaukosten
Die gesamten Baukosten eines Neubau-Projekts setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:
- Baukosten (70–80 %):
- Anrechenbare Kosten.
- Baunebenkosten (20–30 %):
- Architekten- und Planerhonorare.
- Prüf- und Genehmigungskosten (z. B. Bauantrag).
- Versicherung, Vermessung, Gutachten.
5. Tipps zur Kosteneinschätzung
- Für eine grobe Kalkulation kann man für die Baunebenkosten etwa 20–25 % der Baukosten ansetzen, wobei Architekten- und Ingenieurhonorare den größten Anteil ausmachen.
- Für energieeffiziente oder besonders anspruchsvolle Projekte (z. B. Passivhaus) können die Honorarkosten aufgrund der höheren Planungsanforderungen leicht steigen.
Zusammenfassend: Honorarkosten eines Architekten orientieren sich an den anrechenbaren Baukosten, liegen typischerweise zwischen 12–18 % der Baukosten, und umfassen Planung, Genehmigung und Bauüberwachung.