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Die Überprüfung einer neuen Einbautreppe erfolgt anhand verschiedener Kriterien, um Sicherheit, Stabilität und Normkonformität zu gewährleisten. Dabei sollten folgende Aspekte beachtet werden:
1. Stabilität und Tragfähigkeit
- Die Treppe darf nicht wackeln oder schwingen beim Begehen.
- Alle Verbindungen müssen fest verschraubt und stabil sein.
- Falls vorhanden, muss das Geländer ausreichend stabil und belastbar sein.
2. Stufenmaße und Steigungsverhältnis
- Gleichmäßige Stufenhöhe: Die Stufen dürfen keine unterschiedlichen Höhen aufweisen, da dies eine Stolpergefahr darstellt.
- Treppensteigung: Ein komfortables und sicheres Verhältnis liegt bei ca. 17 cm Stufenhöhe und 29 cm Auftrittstiefe (DIN 18065).
- Mindestauftrittstiefe: Mindestens 26 cm, damit der Fuß ausreichend Platz hat.
3. Rutschfestigkeit der Stufen
- Treppenbeläge sollten eine ausreichende Rutschhemmung haben (z. B. rutschfeste Beschichtung, raue Oberfläche, Anti-Rutsch-Streifen).
- Besonders bei Holz- oder Metalltreppen sind ggf. rutschhemmende Profile oder Gummieinlagen notwendig.
4. Handlauf und Geländer
- Das Geländer muss fest montiert sein und darf nicht wackeln.
- Die Mindesthöhe des Geländers beträgt 90 cm (bei Wohngebäuden).
- Der Handlauf sollte eine angenehme Griffform haben und durchgängig sein.
- Zwischenräume zwischen Geländerstäben dürfen maximal 12 cm betragen (Kindersicherheit).
5. Trittschalldämmung
- Die Treppe sollte nicht unangenehm laut sein (z. B. bei Holztreppen Trittschallprüfung durchführen).
- Bei Metalltreppen können Gummidämpfer helfen, Geräusche zu reduzieren.
6. Kopffreiheit und Laufbreite
- Mindesthöhe über den Stufen: mindestens 200 cm, um Kopfverletzungen zu vermeiden.
- Laufbreite: Mindestens 80 cm, besser 90 cm für eine bequeme Nutzung.
7. Korrekte Montage und Passgenauigkeit
- Die Treppe muss exakt ausgerichtet sein (mit Wasserwaage und Richtlatte prüfen).
- Übergänge zur Wand oder angrenzenden Böden sollten sauber verarbeitet sein.
- Keine losen Schrauben oder hervorstehenden Kanten.
8. Normgerechte Ausführung nach DIN 18065
- Einhaltung der Bauvorschriften für Wohnhäuser (Höhenverhältnisse, Auftrittsbreiten, Geländersicherheit).
- Falls erforderlich: Flucht- und Rettungsweg-Vorschriften beachten.
Falls Mängel oder Abweichungen festgestellt werden, sollte eine schriftliche Mängelliste erstellt und der ausführende Handwerker zur Nachbesserung aufgefordert werden.