Wann spricht man von einem Generalunternehmer im Bauwesen ?

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Von einem Generalunternehmer (GU) spricht man im Bauwesen, wenn ein Bauunternehmen die Verantwortung für die gesamte Bauausführung übernimmt, wobei es einen Teil der Arbeiten selbst ausführt und andere Gewerke an Subunternehmer weitergibt. Der Generalunternehmer ist der Vertragspartner des Bauherrn und verantwortlich dafür, dass das Bauprojekt fristgerecht und qualitätsgerecht fertiggestellt wird.

Merkmale eines Generalunternehmers (GU):

  1. Vertragsverhältnis:
    • Der Bauherr schließt einen Vertrag mit dem Generalunternehmer ab. Dieser Vertrag umfasst die komplette Bauleistung, von der Ausführung der Arbeiten bis zur Fertigstellung. Der Bauherr hat nur einen direkten Ansprechpartner.
  2. Selbstausführung und Subunternehmer:
    • Der Generalunternehmer führt einige Teile der Bauarbeiten selbst aus (z.B. Rohbau, Innenausbau oder einzelne Gewerke).
    • Für andere Arbeiten, die er nicht selbst ausführt, beauftragt er Subunternehmer. Diese Subunternehmen erledigen die verbleibenden Gewerke, wie z.B. Elektroinstallationen, Heizungsbau, Malerarbeiten oder Sanitärinstallationen.
  3. Gesamtverantwortung für Bauleistungen:
    • Der Generalunternehmer übernimmt die gesamte Verantwortung für das Bauvorhaben und koordiniert alle Bauphasen, auch die Arbeiten der Subunternehmer.
    • Der GU ist dem Bauherrn gegenüber für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauleistungen und die Einhaltung von Terminen und Qualitätsstandards verantwortlich.
  4. Schlüsselfertiges Bauen:
    • Generalunternehmer werden oft beim schlüsselfertigen Bauen eingesetzt. Das bedeutet, dass der Bauherr nach der Fertigstellung ein bezugsfertiges Haus erhält, ohne sich um die Organisation der einzelnen Bauabschnitte kümmern zu müssen.
    • Der GU stellt sicher, dass das Haus am Ende vollständig nutzbar und funktionsfähig ist.
  5. Haftung und Gewährleistung:
    • Der Generalunternehmer haftet gegenüber dem Bauherrn für die fehlerfreie Erfüllung des gesamten Bauvorhabens. Das schließt auch die Arbeiten der Subunternehmer ein, die der GU beauftragt.
    • Sollte es Mängel geben, ist der GU der Ansprechpartner für den Bauherrn und muss die Mängel beheben lassen.

Unterschiede zum Generalübernehmer (GÜ):

  • Eigenleistung: Der wesentliche Unterschied zum Generalübernehmer (GÜ) besteht darin, dass der Generalunternehmer (GU) einen Teil der Bauarbeiten selbst durchführt, während der Generalübernehmer nur Subunternehmer beauftragt und selbst keine Bauarbeiten ausführt.
  • Direkte Bauleistung: Der GU ist also sowohl für die Organisation der Bauarbeiten als auch für die Ausführung bestimmter Bauleistungen zuständig, während der GÜ rein organisatorisch tätig ist.

Vorteile für den Bauherrn:

  • Ein Ansprechpartner: Der Bauherr muss nur mit dem Generalunternehmer kommunizieren, selbst wenn verschiedene Subunternehmer beteiligt sind. Dies erleichtert die Organisation.
  • Koordination und Verantwortung: Der GU übernimmt die Verantwortung für die termingerechte Fertigstellung des Bauprojekts und die Qualitätssicherung. Der Bauherr muss sich nicht selbst um die Beauftragung und Koordination der Handwerker kümmern.
  • Haftung für Subunternehmer: Wenn Subunternehmer Fehler machen oder Mängel verursachen, haftet der Generalunternehmer gegenüber dem Bauherrn.

Nachteile:

  • Kosten: Der Generalunternehmer übernimmt das Risiko und die Koordinationsaufgaben, was zu höheren Gesamtkosten führen kann, da er diese Risiken und seine Koordinationsleistungen in den Preis einrechnet.
  • Geringerer Einfluss: Da der Bauherr keinen direkten Kontakt zu den Subunternehmern hat, hat er weniger Einfluss auf die Auswahl und Kontrolle der ausführenden Firmen.

Wann wird ein Generalunternehmer beauftragt?

Ein Generalunternehmer wird oft dann beauftragt, wenn der Bauherr eine Komplettlösung aus einer Hand wünscht und sich nicht um die Beauftragung und Überwachung der einzelnen Gewerke kümmern möchte. Der GU bietet dem Bauherrn in der Regel ein schlüsselfertiges Konzept an, das die gesamte Bauleistung abdeckt, und übernimmt die Verantwortung für alle Bauphasen.

Fazit:

Ein Generalunternehmer ist ein Bauunternehmen, das sowohl eigene Bauleistungen erbringt als auch Subunternehmer für bestimmte Aufgaben einsetzt. Der GU übernimmt die gesamte Verantwortung für das Bauvorhaben und sorgt dafür, dass das Bauprojekt nach den Vorgaben des Bauherrn durchgeführt wird. Durch die Eigenleistung und die Koordination der Subunternehmer ist der GU der zentrale Ansprechpartner für den Bauherrn während des gesamten Bauprozesses.