Was ist zu tun, wenn der Dachdecker keine Planung für die Verlegung der Sturmklammern vorlegen kann ?

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Wenn der Dachdecker keine Planung für die Verlegung der Sturmklammern vorlegen kann, ist es wichtig, auf eine ordnungsgemäße Planung und Dokumentation zu bestehen, um die Sturmsicherheit des Dachs zu gewährleisten und Haftungsprobleme zu vermeiden. Hier sind die Schritte, die in diesem Fall sinnvoll sind:

1. Anforderung einer statischen Berechnung

  • Bitten Sie den Dachdecker, eine statische Berechnung für die Befestigung der Dachziegel vorzulegen. Diese Berechnung stellt sicher, dass die Verlegung der Sturmklammern den lokalen Windlasten und baulichen Anforderungen entspricht.
  • Falls der Dachdecker dies nicht selbst leisten kann, sollte ein Bauingenieur oder ein Statiker beauftragt werden, die nötigen Berechnungen anzufertigen.

2. Einbezug der Herstellerangaben

  • Der Dachdecker sollte die Herstellerangaben der Dachziegel und der Sturmklammern beachten. Viele Hersteller geben spezifische Verlegeanweisungen und Befestigungsabstände für unterschiedliche Windlastzonen an, die als Grundlage genutzt werden können.
  • Verlangen Sie, dass die Angaben des Herstellers genau beachtet und dokumentiert werden.

3. Einholen einer Planung durch einen Fachplaner

  • Wenn der Dachdecker keine eigene Planung vorlegen kann, ist es ratsam, einen Dachdeckermeisterbetrieb oder einen erfahrenen Dachbau-Fachplaner einzubeziehen, der eine Verlegeplanung der Sturmklammern erstellen kann.
  • Ein Fachplaner kann die Anforderungen für die Windlastzonen, die Lage des Gebäudes, die Höhe des Dachs und die Art der Dachziegel berücksichtigen und eine detaillierte Planung erstellen.

4. Dokumentation und Abnahme der Sturmklammer-Verlegung

  • Bestehen Sie darauf, dass die Verlegung der Sturmklammern im Rahmen der Bauausführung dokumentiert wird, etwa durch Fotos der Klammerbefestigungen oder ein Abnahmeprotokoll.
  • Eine sachgerechte Dokumentation stellt sicher, dass die Klammern korrekt und gemäß der Planung angebracht wurden und die Ausführung später nachvollziehbar ist.

5. Kontrolle durch einen Sachverständigen

  • Wenn Unsicherheit über die korrekte Verlegung der Sturmklammern besteht, kann ein Bausachverständiger hinzugezogen werden, der die Ausführung und Befestigung überprüft. Dies kann besonders wichtig sein in Gebieten mit erhöhtem Windaufkommen oder besonderen statischen Anforderungen.

6. Berücksichtigung regionaler Bauvorschriften und Windlastzonen

  • Beachten Sie, dass je nach Region und Windlastzone unterschiedliche Vorschriften für die Verlegung von Sturmklammern gelten können. Informieren Sie sich über die regional geltenden Bauvorschriften und weisen Sie den Dachdecker darauf hin, diese zu beachten.

Zusammengefasst:

Falls der Dachdecker keine Planung für die Verlegung der Sturmklammern vorlegen kann, sollten Sie auf eine statische Berechnung, die Berücksichtigung der Herstellerangaben, eine fachgerechte Planung durch einen Fachplaner, eine gründliche Dokumentation und Abnahme sowie gegebenenfalls die Überprüfung durch einen Sachverständigen bestehen. Dies sichert eine fachgerechte Ausführung und gewährleistet die Sturmsicherheit des Dachs.