Was versteht man unter Architektenplanung und welche Phasen umfasst sie?

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Die Architektenplanung ist ein zentraler Bestandteil des Bauprozesses und umfasst die gesamte Planung und Koordination eines Bauvorhabens durch einen Architekten. Diese Planung stellt sicher, dass das Bauprojekt sowohl den funktionalen als auch den ästhetischen Anforderungen entspricht und innerhalb des festgelegten Budgets und Zeitrahmens realisiert wird.

Die Architektenplanung gliedert sich in Phasen, die systematisch aufeinander aufbauen. Diese Phasen sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) definiert und umfassen insgesamt neun Leistungsphasen:

  1. Grundlagenermittlung: In dieser ersten Phase werden die wesentlichen Rahmenbedingungen des Projekts ermittelt. Der Architekt klärt gemeinsam mit dem Bauherren die Aufgabenstellung, untersucht die baurechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und erstellt eine Bedarfsanalyse. Ziel ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die weiteren Planungen zu schaffen.
  2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung): In der Vorplanungsphase werden erste Entwurfsideen entwickelt und in Form von Skizzen und Vorentwürfen dargestellt. Der Architekt erstellt ein Grobkonzept, das die grundsätzliche städtebauliche, gestalterische und funktionale Lösung des Bauvorhabens aufzeigt. Diese Phase umfasst auch eine erste Kostenschätzung und die Abstimmung mit Behörden und Fachplanern.
  3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung): In der Entwurfsplanung wird der Vorentwurf weiter ausgearbeitet und konkretisiert. Der Architekt erstellt detaillierte Entwurfszeichnungen und Berechnungen, die das Bauvorhaben in seiner endgültigen Form und Funktion darstellen. Diese Phase beinhaltet auch die Erstellung einer Kostenberechnung und die Koordination mit Fachplanern wie Statikern, Haustechnikern und Landschaftsarchitekten.
  4. Genehmigungsplanung: In dieser Phase werden die notwendigen Unterlagen für die Baugenehmigung erstellt und bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Der Architekt sorgt dafür, dass alle baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden und unterstützt den Bauherren bei der Einholung der erforderlichen Genehmigungen.
  5. Ausführungsplanung: Die Ausführungsplanung umfasst die Erstellung detaillierter Pläne und Zeichnungen, die als Grundlage für die Bauausführung dienen. Der Architekt erstellt Werkpläne, Detailzeichnungen und technische Spezifikationen, die den Bauunternehmern und Handwerkern als Arbeitsgrundlage dienen.
  6. Vorbereitung der Vergabe: In dieser Phase werden Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungsunterlagen erstellt. Der Architekt ermittelt die Mengen und Massen der benötigten Bauleistungen und erstellt die Ausschreibungsunterlagen, die als Grundlage für die Angebotsabgabe der Bauunternehmen dienen.
  7. Mitwirkung bei der Vergabe: Der Architekt unterstützt den Bauherren bei der Auswahl der geeigneten Bauunternehmen. Er prüft und wertet die eingegangenen Angebote, führt Vergabegespräche und erstellt Vergabevorschläge. Diese Phase endet mit der Auftragsvergabe an die ausgewählten Unternehmen.
  8. Objektüberwachung (Bauüberwachung und Dokumentation): Während der Bauausführung überwacht der Architekt die Arbeiten auf der Baustelle, stellt sicher, dass die Bauleistungen den Plänen und Spezifikationen entsprechen und koordiniert die verschiedenen Gewerke. Er führt regelmäßige Baustellenbesuche durch, protokolliert den Baufortschritt und stellt sicher, dass das Projekt im geplanten Zeit- und Kostenrahmen bleibt.
  9. Objektbetreuung und Dokumentation: Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt die Abnahme der Bauleistungen und die Übergabe des Bauwerks an den Bauherren. Der Architekt erstellt eine abschließende Dokumentation des Projekts, einschließlich aller Pläne, Berechnungen und Nachweise. Diese Phase umfasst auch die Betreuung des Bauherrn während der Gewährleistungsfrist und die Überprüfung der Beseitigung etwaiger Mängel.

Die Architektenplanung ist somit ein umfassender Prozess, der alle Aspekte eines Bauprojekts von der ersten Idee bis zur Fertigstellung und darüber hinaus abdeckt. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben sorgfältig geplant, koordiniert und überwacht wird, um ein optimales Ergebnis zu gewährleisten.