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Nach der Vorbereitung der Baufläche bzw. Herrichten der Baugrube und der Einmessung des Schnurgerüstes erfolgt in der Regel die Abnahme des Schnurgerüstes durch die zuständige Baubehörde oder den Vermesser. Diese Abnahme stellt sicher, dass das Gebäude exakt an der genehmigten Position auf dem Grundstück errichtet wird.
Bei der Abnahme des Schnurgerüstes wird überprüft, ob:
- Das Gebäude gemäß den genehmigten Bauplänen korrekt auf dem Grundstück eingemessen ist.
- Die Grenzabstände zum Nachbargrundstück sowie zu öffentlichen Straßen und Wegen eingehalten werden.
- Die Höhenlage des geplanten Gebäudes den Bauvorschriften entspricht (besonders wichtig in Gebieten mit speziellen Bauvorgaben).
Erst nach dieser Abnahme darf mit den Fundamentarbeiten begonnen werden. Die Einmessung und Abnahme des Schnurgerüstes ist ein wesentlicher Schritt, um spätere Probleme mit der Gebäudelage oder Grenzabständen zu vermeiden.