Welche Fördermöglichkeiten gibt es zur Zeit (2.HJ 2024) für die Sanierung eines Bestandsbaus?

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Im zweiten Halbjahr 2024 stehen verschiedene Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Bestandsbauten zur Verfügung. Diese Förderungen zielen vor allem auf die energetische Sanierung und die Modernisierung von Heizungsanlagen ab, um den Energieverbrauch zu reduzieren und den Klimaschutz zu unterstützen. Hier sind einige der wichtigsten Programme:

1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • Einzelmaßnahmen (BEG EM): Diese Förderung, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet wird, unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Gefördert werden unter anderem die Dämmung von Wänden, Dächern und Geschossdecken, der Austausch von Fenstern und Außentüren, sowie der Einbau moderner Lüftungsanlagen. Auch die Planung und Baubegleitung durch zertifizierte Energieberater kann bezuschusst werden.
  • Heizungstausch: Der Austausch von alten Heizungsanlagen durch moderne, energieeffiziente Systeme wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen und solarthermische Anlagen wird ebenfalls gefördert. Ab 2024 wird dieser Bereich durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betreut, die Zuschüsse von bis zu 70 % der Kosten gewähren kann.

2. KfW-Förderprogramme

  • Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261): Für die umfassende Sanierung eines Gebäudes zum Effizienzhaus bietet die KfW zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen. Hier können Kreditsummen von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 45 % gewährt werden. Dies umfasst Maßnahmen wie Dämmungen, Fensteraustausch, Heizungsmodernisierung und die Optimierung der Anlagentechnik.
  • Einzelmaßnahmen (KfW 358/359): Zusätzlich zu den BEG-Programmen bietet die KfW ergänzende Kredite für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen an, die unter anderem die Dämmung und Modernisierung von Heizungsanlagen umfassen.

3. Energieberatung

  • Energieberatung für Wohngebäude: Die BAFA fördert eine Vor-Ort-Energieberatung, bei der ein Sanierungsfahrplan erstellt wird. Diese Beratung kann Ihnen helfen, eine langfristige Strategie für die energetische Sanierung Ihres Hauses zu entwickeln und dabei mögliche Förderungen optimal zu nutzen.

4. Steuerliche Förderung

  • Steuerliche Abschreibung: Im Rahmen des Klimaschutzpakets der Bundesregierung können Sie einen Teil der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Diese Abschreibungen erstrecken sich über mehrere Jahre und reduzieren Ihre Steuerlast.

Diese Förderprogramme bieten attraktive Möglichkeiten, die Kosten für notwendige Sanierungen zu senken und gleichzeitig den Wert und die Energieeffizienz Ihres Bestandsbaus zu steigern. Es ist ratsam, sich vor Beginn der Sanierung von einem Energieberater oder einem Fachmann beraten zu lassen, um die besten Fördermöglichkeiten für Ihr spezifisches Vorhaben zu ermitteln​.