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Für Solarthermieanlagen gelten in Deutschland verschiedene gesetzliche Vorgaben und Umweltauflagen, die je nach Bundesland, Gebäudetyp und Anlagengröße variieren können. Zentrale rechtliche Grundlage auf Bundesebene ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das unter anderem vorschreibt, dass im Neubau ein Teil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss. Eine Solarthermieanlage kann diese Anforderung vollständig oder anteilig erfüllen.
Bei der Nachrüstung im Bestand bestehen keine generellen Verpflichtungen, allerdings werden solarthermische Anlagen im Rahmen von Sanierungen häufig freiwillig integriert, um energetische Standards zu verbessern und staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen. Diese Fördermittel – beispielsweise über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – setzen oft technische Mindestanforderungen voraus, etwa an die Effizienz der Kollektoren, die Speichergröße oder die Regelungstechnik.
Darüber hinaus sind baurechtliche Vorgaben zu beachten, insbesondere bei denkmalgeschützten Gebäuden, in Erhaltungssatzungsgebieten oder bei Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild. Die Installation muss zudem den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen entsprechen, insbesondere wenn Trinkwassererwärmung Teil der Anlage ist.
Zur Einhaltung der Umweltauflagen gehört auch, dass Solarthermieanlagen umweltverträglich installiert und betrieben werden – das betrifft z. B. die fachgerechte Dämmung, den Schutz vor Leckagen sowie die Verwendung geeigneter Wärmeträgerflüssigkeiten. Eine qualifizierte Planung und Ausführung stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Förderchancen optimal genutzt werden können.