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Bei der Abnahme von neu verlegten Böden wie Parkett, Laminat oder Fliesen sollten folgende Kriterien sorgfältig geprüft werden:
Allgemeine Kriterien für alle Bodenbeläge:
- Ebenheit und Planlage: Der Boden sollte keine sichtbaren Wellen, Dellen oder Unebenheiten aufweisen.
- Fugenbild und Passgenauigkeit: Gleichmäßige Fugenbreiten und saubere Übergänge zwischen den einzelnen Elementen.
- Sauberkeit und Verarbeitung: Keine Kleberreste, Schlieren oder andere Verunreinigungen.
- Randausbildung: Saubere Abschlüsse an Wänden, Türen und anderen Bauteilen.
- Trittschall und Stabilität: Kein übermäßiges Knarzen, Wackeln oder Nachgeben beim Begehen.
Spezifische Kriterien für Parkettböden:
- Verlegeart: Kontrolle der korrekten Verlegung (z. B. schwimmend oder verklebt).
- Dehnungsfugen: Ausreichend Platz zur Wand und zu anderen festen Bauteilen, um Materialausdehnung zu ermöglichen.
- Oberflächenqualität: Keine Kratzer, Druckstellen oder Beschädigungen im Holz.
- Lackierung oder Ölung: Gleichmäßige Versiegelung ohne Blasen, Streifen oder matte Flecken.
- Holzfeuchte und Raumklima: Verlegebedingungen sollten dokumentiert sein, da Holz auf Luftfeuchtigkeit reagiert.
Spezifische Kriterien für Laminatböden:
- Stoßkanten und Klickverbindungen: Keine offenen Fugen oder hochstehende Kanten.
- Übergänge und Leisten: Abschlussleisten sollten fachgerecht montiert sein.
- Dehnungsfugen: Wie beim Parkett, um Verformungen zu vermeiden.
- Trittschall: Falls eine Dämmung verbaut wurde, sollte sie eine spürbare Geräuschreduktion bewirken.
Spezifische Kriterien für Fliesenböden:
- Fugenbild: Gleichmäßige Breiten, saubere Verfugung ohne Risse oder Löcher.
- Hohlräume unter den Fliesen: Durch leichtes Klopfen prüfen, ob alle Fliesen hohlraumfrei verlegt wurden.
- Schnittkanten und Übergänge: Kanten sollten sauber geschnitten und verarbeitet sein.
- Wasserwaageprüfung: Gerade und gleichmäßig verlegte Fliesen, besonders in Nassbereichen.
- Fliesenkleberreste: Keine sichtbaren Kleberrückstände oder Schlieren.
- Rutschfestigkeit: Besonders wichtig in Nassbereichen (z. B. Bad oder Küche).
Falls Mängel festgestellt werden, sollte eine schriftliche Dokumentation erfolgen und die Nachbesserung mit dem Handwerker geklärt werden.