Wer erstellt das Abnahmeprotokoll bei der Schlussabnahme?

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Das Abnahmeprotokoll wird in der Regel vom Auftraggeber (Bauherr) oder von dessen Vertreter (z. B. Bauleiter, Architekt, Sachverständiger) erstellt. Es dient als rechtsverbindlicher Nachweis über den Zustand der Sanierungsarbeiten bei der Schlussabnahme und sollte gemeinsam mit dem Auftragnehmer (Handwerker, Bauunternehmen) unterzeichnet werden.


1. Verantwortliche Personen für die Protokollerstellung

Bauherr / Auftraggeber

  • Der Bauherr hat das Recht, die Abnahme durchzuführen und ein Protokoll zu führen.
  • Falls der Bauherr nicht selbst fachkundig ist, sollte er sich von einem Sachverständigen oder Bauleiter unterstützen lassen.

Bauleiter / Architekt / Sachverständiger (optional, aber empfehlenswert)

  • Falls eine Bauleitung beauftragt wurde, übernimmt diese oft die Erstellung des Protokolls.
  • Ein unabhängiger Sachverständiger kann hinzugezogen werden, um Mängel professionell zu bewerten.

Auftragnehmer / Bauunternehmen / Handwerksbetrieb

  • Das ausführende Unternehmen muss anwesend sein und das Protokoll zur Kenntnis nehmen bzw. unterzeichnen.
  • Falls der Handwerker nicht erscheint, kann die Abnahme einseitig dokumentiert werden.

Tipp: Falls ein unabhängiger Bausachverständiger oder Gutachter anwesend ist, kann er das Abnahmeprotokoll objektiv erstellen und Bauherren vor Nachteilen schützen.


2. Inhalt eines Abnahmeprotokolls

Das Abnahmeprotokoll sollte folgende Punkte enthalten:

Allgemeine Angaben

  • Bauprojekt / Objekt
  • Datum der Abnahme
  • Beteiligte Personen (Namen, Firmen, Funktion)
  • Referenz zum Bauvertrag oder Sanierungsauftrag

Bewertung der ausgeführten Arbeiten

  • Beschreibung der fertiggestellten Bauleistungen
  • Vergleich mit dem Leistungsverzeichnis / Bauvertrag

Festgestellte Mängel

  • Detaillierte Beschreibung von Mängeln oder Abweichungen
  • Fotodokumentation (falls notwendig)
  • Festlegung von Nachbesserungsfristen

Abnahmeentscheidung

  • Abnahme ohne Vorbehalt (keine Mängel)
  • Abnahme mit Vorbehalt (Mängel vorhanden, aber nicht gravierend)
  • Abnahme verweigert (wesentliche Mängel, erhebliche Abweichungen vom Vertrag)

Unterschriften aller Beteiligten

  • Auftraggeber (Bauherr oder Vertreter)
  • Auftragnehmer (Baufirma, Handwerksbetrieb)
  • Bauleiter / Architekt (falls vorhanden)

Tipp: Falls der Handwerker sich weigert zu unterschreiben, kann der Bauherr die Abnahme einseitig protokollieren und per Einschreiben mit Rückschein an das Unternehmen senden.


3. Wer erhält das Abnahmeprotokoll?

Nach der Abnahme sollte das Protokoll mindestens drei Parteien erhalten:

Bauherr / Auftraggeber (Originaldokument für eigene Unterlagen)
Auftragnehmer / Baufirma (zur Dokumentation der Abnahme)
Sachverständiger oder Bauleiter (falls beteiligt)

Wichtig: Das Protokoll sollte zeitnah nach der Abnahme versendet und schriftlich bestätigt werden.


4. Was passiert nach der Protokollerstellung?

Falls Mängel vorliegen:

  • Der Auftragnehmer erhält eine Frist zur Nachbesserung.
  • Der Bauherr kann bis zur Beseitigung der Mängel einen Teil der Schlusszahlung einbehalten.

Falls die Abnahme verweigert wird:

  • Der Bauherr sollte eine schriftliche Mängelrüge verfassen und eine Frist setzen.
  • Falls keine Einigung erfolgt, kann ein Sachverständiger oder Rechtsbeistand hinzugezogen werden.

Falls keine wesentlichen Mängel vorliegen:

  • Die Abnahme gilt als erfolgt und die Gewährleistungsfrist beginnt.

Fazit

Das Abnahmeprotokoll ist ein entscheidendes Dokument, das von Bauherren, Bauleitern oder Sachverständigen erstellt wird und von Handwerkern bzw. Bauunternehmen unterschrieben werden sollte. Eine detaillierte Dokumentation mit Fotos und Mängelauflistung schützt den Bauherrn und sorgt für eine rechtssichere Abwicklung der Sanierungsarbeiten.