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Beim Schlüsselfertigbau übernimmt in der Regel der Schlüsselfertiganbieter die Verantwortung für die Einholung der Baugenehmigung. Dies gehört zu den umfassenden Leistungen, die das Bauunternehmen anbietet, damit du dich als Bauherr nicht um bürokratische und administrative Aufgaben kümmern musst. Hier ist der Ablauf und die Rolle des Schlüsselfertigunternehmens in Bezug auf die Baugenehmigung:
1. Vorbereitung und Einreichung des Bauantrags
- Bauvoranfrage und Beratung: Bevor die Baugenehmigung beantragt wird, klärt das Schlüsselfertigunternehmen in der Regel, ob das Bauvorhaben den Vorgaben des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften entspricht. In einigen Fällen wird eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde gestellt, um sicherzustellen, dass das geplante Bauvorhaben grundsätzlich zulässig ist.
- Erstellung der Bauunterlagen: Das Bauunternehmen oder der beauftragte Architekt erstellt die notwendigen Bauunterlagen, wie Bauzeichnungen, Baupläne, Statikberechnungen und Nachweise zur Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. den neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Diese Unterlagen werden dann für den Bauantrag zusammengestellt.
- Einreichung des Bauantrags: Sobald alle erforderlichen Dokumente erstellt sind, reicht das Bauunternehmen oder der beauftragte Architekt den Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein. Dabei handelt es sich um einen formalen Antrag, der alle Details des Bauvorhabens enthält.
2. Kommunikation mit Behörden
- Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde: Das Schlüsselfertigunternehmen kümmert sich um die Kommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde und sorgt dafür, dass eventuelle Rückfragen oder Anforderungen von Seiten der Behörde geklärt werden.
- Erforderliche Ergänzungen: Sollte die Behörde Nachforderungen stellen (z.B. weitere Unterlagen oder Änderungen), ist das Bauunternehmen verantwortlich, diese Anforderungen zu erfüllen und den Bauantrag entsprechend zu ergänzen oder anzupassen.
3. Erteilung der Baugenehmigung
- Überwachung des Genehmigungsprozesses: Das Schlüsselfertigunternehmen überwacht den Genehmigungsprozess und informiert dich als Bauherr über den Status des Antrags. Je nach Bauvorhaben und Region kann die Erteilung der Baugenehmigung mehrere Wochen bis Monate dauern.
- Kosten der Baugenehmigung: Die Kosten für die Baugenehmigung (z.B. Gebühren für die Prüfung des Bauantrags durch die Behörde) sind in der Regel nicht im schlüsselfertigen Baupreis enthalten und müssen vom Bauherrn getragen werden. Diese Kosten werden normalerweise im Bauvertrag gesondert aufgeführt.
4. Verantwortung für die Einhaltung der Bauvorschriften
- Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen: Das Bauunternehmen stellt sicher, dass das geplante Bauvorhaben den Vorgaben des Bebauungsplans, den örtlichen Bauvorschriften und baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Der Bauherr selbst muss sich nicht um diese rechtlichen Aspekte kümmern, da dies zur Verantwortung des Bauunternehmens gehört.
- Baubeginn nach Genehmigung: Sobald die Baugenehmigung erteilt ist, darf mit den Bauarbeiten begonnen werden. Das Schlüsselfertigunternehmen koordiniert den Baubeginn und hält sich an die im Bauvertrag und in der Baugenehmigung festgelegten Auflagen.
5. Einbindung von Architekten oder Ingenieuren
- In vielen Fällen ist im Rahmen eines schlüsselfertigen Bauprojekts ein Architekt oder Ingenieur des Bauunternehmens oder ein externer Partner beteiligt, der die Bauantragsunterlagen erstellt und den Antrag bei der Behörde einreicht. Dieser Experte übernimmt dann auch die fachliche Verantwortung für die Planungen und steht in engem Kontakt mit der Bauaufsichtsbehörde.
Fazit:
Beim Schlüsselfertigbau übernimmt in der Regel das Bauunternehmen die Verantwortung für die Einholung der Baugenehmigung. Es kümmert sich um die Erstellung der erforderlichen Unterlagen, die Einreichung des Bauantrags und die Kommunikation mit den Behörden. Als Bauherr musst du dich in der Regel nicht aktiv um die Genehmigungsverfahren kümmern, da dies Teil des Leistungspakets des Schlüsselfertiganbieters ist. Die Kosten für die Baugenehmigung sind jedoch in den meisten Fällen nicht im Baupreis enthalten und werden separat abgerechnet.