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Um herauszufinden, ob ein Grundstück Erschließungskosten verursacht oder ob diese bereits gezahlt wurden, gibt es verschiedene Schritte und Stellen, bei denen du die notwendigen Informationen einholen kannst. Die Erschließungskosten beziehen sich auf die Kosten, die für die Herstellung und den Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur (Straßen, Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation etc.) anfallen. Hier ist eine Vorgehensweise, wie du diese Informationen herausfinden kannst:
1. Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Bauamt oder der Gemeinde
- Bauamt der Gemeinde: Das Bauamt der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung ist der erste Ansprechpartner. Sie können dir Auskunft darüber geben, ob das Grundstück bereits erschlossen ist und ob noch offene Erschließungskosten existieren. Sie können dir auch sagen, welche Anschlüsse (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation) bereits vorhanden sind und ob die Erschließung vollständig abgeschlossen ist.
- Fragen, die du stellen solltest:
- Ist das Grundstück vollständig erschlossen?
- Welche Erschließungsmaßnahmen wurden bereits durchgeführt (Straßen, Kanalisation, Strom)?
- Wurden die Erschließungskosten vollständig bezahlt oder gibt es noch ausstehende Forderungen?
2. Grundbuchauszug prüfen
- Lasten und Beschränkungen: Im Grundbuch des Grundstücks werden Belastungen und Rechte eingetragen, die das Grundstück betreffen. Erschließungskosten sind zwar nicht direkt im Grundbuch vermerkt, aber etwaige Belastungen durch Baukostenzuschüsse oder Beiträge für Erschließungsmaßnahmen könnten hier auftauchen.
- Erschließungsbeitragslasten: Erkundige dich beim Notar oder im Grundbuch, ob Erschließungsbeiträge oder Lasten eingetragen sind, die noch beglichen werden müssen.
3. Erschließungsbeitragsbescheid bei der Gemeinde einholen
- Erschließungsbeitragsbescheid: Die Gemeinde stellt bei Erschließungsmaßnahmen einen Erschließungsbeitragsbescheid aus, der die Höhe der zu zahlenden Beiträge festlegt. Du kannst bei der Gemeinde einen Auszug oder eine Kopie dieses Bescheids anfordern, um zu sehen, ob Erschließungskosten bereits gezahlt wurden oder noch ausstehen.
- Nachträgliche Kosten: Es ist wichtig zu wissen, ob alle Maßnahmen abgeschlossen sind oder ob noch zukünftige Kosten für geplante Erschließungen (z. B. Ausbau von Straßen oder neue Leitungen) anfallen könnten. Auch dazu gibt die Gemeinde Auskunft.
4. Informationen vom Verkäufer einholen
- Verkäufer fragen: Der aktuelle Eigentümer des Grundstücks sollte darüber Auskunft geben können, ob Erschließungskosten bereits gezahlt wurden oder ob noch offene Forderungen bestehen. Du kannst dir vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen, dass alle Erschließungskosten beglichen sind.
- Kaufvertrag: Bei einem Grundstückskauf sollte im Kaufvertrag festgehalten werden, ob der Verkäufer alle Erschließungskosten gezahlt hat oder ob der Käufer noch für diese aufkommen muss. Es ist ratsam, dies im Kaufvertrag ausdrücklich zu regeln, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
5. Flurkarte und Katasteramt
- Flurkarte: Im Rahmen eines Katasteramtauszuges oder einer Flurkarte kannst du herausfinden, ob das Grundstück bereits erschlossen ist. Dort kannst du auch sehen, ob das Grundstück an öffentliche Straßen oder Versorgungsleitungen angeschlossen ist. Das Katasteramt oder Bauamt kann auch über geplante Erschließungsmaßnahmen Auskunft geben.
- Erschließungsgebietsabfrage: Frage beim Kataster- oder Bauamt nach, ob das Grundstück in einem Erschließungsgebiet liegt, und ob dafür Kosten anfallen könnten.
6. Teilweise Erschließung und versteckte Kosten
- Teilweise Erschlossen: In einigen Fällen ist ein Grundstück nur teilweise erschlossen, z. B. sind Straßen vorhanden, aber Wasserleitungen fehlen noch. In solchen Fällen können noch erhebliche Kosten auf dich zukommen, wenn die Erschließung noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
- Zukünftige Maßnahmen: Es lohnt sich zu fragen, ob es Planungen gibt, die Straße zu erneuern, neue Leitungen zu verlegen oder andere infrastrukturelle Maßnahmen in der Nähe durchzuführen. Auch nach Abschluss der ersten Erschließungsmaßnahmen können langfristig weitere Kosten entstehen, z. B. durch Straßenneubauten oder Reparaturen, für die Anwohner zahlen müssen.
7. Kostenart und Verteilung
- Erschließungskostenarten: Erschließungskosten können sich auf verschiedene Bereiche beziehen, darunter:
- Straßenbau: Herstellung oder Ausbau der Straßen.
- Wasserversorgung: Anschluss an das Trinkwassernetz.
- Abwasserentsorgung: Anschluss an die Kanalisation.
- Strom- und Gasversorgung: Anschlüsse für Strom und Gas.
- Telekommunikation: Verlegung von Glasfaserleitungen oder Telefonleitungen.
- Verteilung der Kosten: Oft werden Erschließungskosten anteilig auf die Grundstücksbesitzer verteilt. Es ist wichtig zu wissen, wie hoch der Anteil ist, der für das Grundstück fällig wird.
8. Notarielle Beratung
- Notar: Vor dem Kauf des Grundstücks wird der Notar alle notwendigen rechtlichen Informationen und Dokumente prüfen. Du solltest ihn bitten, die Frage der Erschließungskosten genau zu prüfen und sicherzustellen, dass im Kaufvertrag festgehalten wird, ob noch Erschließungskosten zu erwarten sind.
9. Verjährungsfristen beachten
- Verjährung von Erschließungskosten: In einigen Fällen können Erschließungskosten auch rückwirkend eingefordert werden, wenn diese in der Vergangenheit angefallen sind, aber noch nicht erhoben wurden. Die Verjährungsfrist für Erschließungsbeiträge beträgt in der Regel 4 Jahre, kann aber unter bestimmten Umständen länger sein. Es ist wichtig, sich über diese Fristen zu informieren, um mögliche nachträgliche Forderungen zu vermeiden.
Zusammenfassung:
- Der erste Schritt zur Klärung von Erschließungskosten führt dich zur Gemeinde oder dem Bauamt, um herauszufinden, ob das Grundstück vollständig erschlossen ist und ob alle Erschließungskosten bezahlt wurden.
- Du kannst beim Grundbuchamt nach Lasten oder Belastungen durch offene Erschließungskosten suchen und den Verkäufer direkt fragen, ob noch offene Forderungen bestehen.
- Ein Erschließungsbeitragsbescheid bei der Gemeinde gibt Aufschluss über bereits gezahlte oder noch fällige Beiträge. Auch im Kaufvertrag sollten offene oder beglichene Erschließungskosten klar geregelt sein.
- Besonders wichtig ist es, auch zukünftige Erschließungsmaßnahmen oder geplante Infrastrukturausbauten zu berücksichtigen, die zusätzliche Kosten verursachen könnten.