www.baukosten.com > Neubau-Projekt > Architektenhaus bauen > Vorgehen und Beteiligte Architektenhaus
Der Planungsaufwand bei einem Architektenhaus ist in der Regel höher als bei einem Fertighaus, da das Haus individuell nach den Wünschen des Bauherrn geplant wird. Der Architekt übernimmt dabei eine Vielzahl von Aufgaben, die weit über die reine Entwurfsplanung hinausgehen, wie z.B. die Bauantragsstellung, die Ausführungsplanung und die Bauüberwachung. Es ist jedoch möglich, den Architekten nur für Teilleistungen zu beauftragen, je nach Bedarf und Budget des Bauherrn.
Planungsaufwand bei einem Architektenhaus
Der Planungsaufwand eines Architekten wird in Deutschland durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Diese teilt die Leistungen eines Architekten in neun Leistungsphasen auf, die jeweils unterschiedliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten abdecken:
- Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) – 2 % des Honorars
- Klärung der Projektziele und -anforderungen mit dem Bauherrn
- Analyse des Baugrundstücks, Budgetplanung
- Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) (Leistungsphase 2) – 7 % des Honorars
- Erarbeitung erster Entwürfe und Planungsvarianten
- Grobe Kostenschätzung
- Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) – 15 % des Honorars
- Konkretisierung des Entwurfs und der Gebäudeplanung
- Klärung der Materialien und Baukonstruktion
- Verfeinerung der Kostenschätzung
- Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) – 3 % des Honorars
- Erstellung und Einreichung der Bauantragsunterlagen
- Klärung rechtlicher Fragen mit der Baubehörde
- Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) – 25 % des Honorars
- Detaillierte Planung für die Ausführung der Bauarbeiten
- Erstellung von Plänen für Handwerker und Bauunternehmen
- Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) – 10 % des Honorars
- Erstellung von Leistungsverzeichnissen für Bauunternehmer und Handwerker
- Einholung von Angeboten
- Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) – 4 % des Honorars
- Vergleich und Auswertung der Angebote
- Unterstützung bei der Vergabe der Bauleistungen
- Objektüberwachung (Bauüberwachung) (Leistungsphase 8) – 32 % des Honorars
- Überwachung der Bauarbeiten auf der Baustelle
- Qualitätssicherung, Terminüberwachung, Kostenkontrolle
- Objektbetreuung und Dokumentation (Leistungsphase 9) – 2 % des Honorars
- Kontrolle nach der Fertigstellung (Mängelprüfung)
- Betreuung während der Gewährleistungsphase
Kann der Architekt nur für Teilleistungen beauftragt werden?
Ja, der Architekt kann auch nur für bestimmte Teilleistungen beauftragt werden. Es ist nicht zwingend erforderlich, alle neun Leistungsphasen durch denselben Architekten abdecken zu lassen. Der Bauherr kann individuell entscheiden, in welchen Bereichen er Unterstützung durch den Architekten benötigt und in welchen nicht.
Beispiele für Teilleistungen:
- Entwurfsplanung: Ein Bauherr könnte den Architekten nur mit der Erstellung des Entwurfs beauftragen und danach auf einen anderen Dienstleister für die Ausführungsplanung und Bauüberwachung zurückgreifen. In diesem Fall übernimmt der Architekt nur die Leistungsphasen 1 bis 3.
- Genehmigungsplanung: Wenn der Bauherr einen fertigen Entwurf hat, könnte der Architekt nur für die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) beauftragt werden, um den Bauantrag bei der Baubehörde einzureichen.
- Ausführungsplanung und Bauüberwachung: Ein Bauherr, der den Entwurf bereits hat, könnte den Architekten mit der Ausführungsplanung und Bauüberwachung (Leistungsphasen 5 bis 8) beauftragen. In diesem Fall plant der Architekt die technische Umsetzung und überwacht die Bauarbeiten.
Vorteile der Beauftragung für Teilleistungen:
- Kosteneinsparungen: Wenn der Bauherr einige Leistungen selbst übernehmen kann (z.B. den Kontakt mit Bauunternehmen), spart er sich die Honorarkosten für diese Phasen.
- Flexibilität: Der Bauherr hat mehr Kontrolle über den Bauprozess und kann verschiedene Fachleute für unterschiedliche Aufgaben hinzuziehen.
- Spezialisierung: Manchmal ist es sinnvoll, für bestimmte Phasen spezialisierte Fachleute zu engagieren, die auf bestimmte Bereiche (z.B. Bauüberwachung) spezialisiert sind.
Nachteile der Beauftragung für Teilleistungen:
- Koordinationsaufwand: Wenn verschiedene Akteure für unterschiedliche Phasen beauftragt werden, trägt der Bauherr mehr Verantwortung für die Koordination. Es könnte zu Missverständnissen oder Schnittstellenproblemen kommen.
- Haftung und Gewährleistung: Die Haftung des Architekten ist auf die Phasen beschränkt, für die er beauftragt wurde. Wenn Fehler in späteren Phasen auftreten, die auf Mängel in der Vorarbeit zurückzuführen sind, könnte es schwierig sein, die Verantwortung zuzuweisen.
- Verlust der Gesamtverantwortung: Der Architekt hat bei einer Komplettbeauftragung die Gesamtverantwortung für den Erfolg des Bauprojekts. Wenn er nur für Teilleistungen zuständig ist, entfällt diese übergreifende Verantwortung, was zu weniger Kontrolle und Abstimmung führen kann.
Fazit:
Der Planungsaufwand bei einem Architektenhaus ist in der Regel höher, da das Haus individuell geplant und ausgeführt wird. Der Architekt kann jedoch auf Wunsch nur für Teilleistungen beauftragt werden, was dem Bauherrn mehr Flexibilität bietet und in bestimmten Phasen Kosten einsparen kann. Es ist jedoch wichtig, die zusätzlichen Koordinationsaufgaben und möglichen Risiken im Blick zu behalten, wenn der Architekt nicht den gesamten Bauprozess überwacht.