Wie hoch sind die Notarkosten und welche Parteien übernehmen diese?

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Die Notarkosten beim Kauf eines Baugrundstücks sind gesetzlich geregelt und richten sich in Deutschland nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie hängen vom Kaufpreis des Grundstücks ab und umfassen verschiedene Leistungen, wie die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch.

Höhe der Notarkosten

Die Notarkosten betragen in der Regel etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises. Diese Summe umfasst folgende Posten:

  1. Beurkundung des Kaufvertrags:
    • Der Notar erhebt Gebühren für die Erstellung und Beurkundung des Kaufvertrags.
  2. Grundbuchkosten:
    • Diese umfassen die Gebühren für die Eintragung des Käufers als neuen Eigentümer ins Grundbuch sowie die Auflassungsvormerkung, die den Käufer schützt, bis der Kauf vollständig abgeschlossen ist.
  3. Eventuelle Zusatzleistungen:
    • Zusätzliche Notarkosten können anfallen, wenn der Notar noch andere Aufgaben übernimmt, wie etwa die Erstellung von speziellen Vereinbarungen im Kaufvertrag oder die Abwicklung von Treuhandzahlungen.

Beispielberechnung der Notarkosten:

Angenommen, der Kaufpreis des Grundstücks beträgt 300.000 Euro, dann können die Notarkosten wie folgt aussehen:

  • 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises:
    • 1,5 % von 300.000 Euro = 4.500 Euro
    • 2 % von 300.000 Euro = 6.000 Euro
    • Die Notarkosten würden somit zwischen 4.500 und 6.000 Euro liegen.

Wer übernimmt die Notarkosten?

In Deutschland ist es üblich, dass der Käufer die Notarkosten übernimmt. Dies gilt für alle mit dem Grundstückskauf verbundenen notariellen Leistungen, einschließlich der Grundbucheintragungen.

Allerdings können die Kostenübernahme auch vertraglich anders geregelt werden. Zum Beispiel könnten die Parteien vereinbaren, dass der Verkäufer einen Teil der Notarkosten übernimmt, insbesondere wenn spezielle Vereinbarungen getroffen werden oder es sich um einen sehr großen oder komplexen Kauf handelt.

Welche weiteren Nebenkosten entstehen?

Neben den Notarkosten muss der Käufer in der Regel auch noch weitere Kosten tragen, wie zum Beispiel:

  • Grunderwerbsteuer: Diese variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
  • Maklergebühren: Wenn ein Makler beteiligt ist, können diese bis zu 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.) betragen, wobei sich Käufer und Verkäufer häufig die Kosten teilen.

Fazit:

Die Notarkosten beim Kauf eines Baugrundstücks belaufen sich auf etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises und werden üblicherweise vom Käufer übernommen. Sie decken die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragungen ins Grundbuch ab. Es ist wichtig, diese Kosten im Vorfeld zu berücksichtigen, da sie einen wesentlichen Teil der Nebenkosten beim Grundstückskauf ausmachen.