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Bei einem Bauträger-Projekt ist die Einflussnahme des Käufers grundsätzlich eingeschränkter als bei einem individuell geplanten Bauprojekt, da der Bauträger in der Regel bereits im Vorfeld die Planung und Organisation des Bauvorhabens übernommen hat. Der Bauträger bietet standardisierte Lösungen an, um das Bauprojekt effizient und kostengünstig umzusetzen. Dennoch gibt es gewisse Bereiche, in denen der Käufer Einfluss nehmen kann, während andere stärker durch den Bauträger vorgegeben sind.
Bereiche mit eingeschränkter Einflussnahme:
- Grundstück und Lage des Hauses
- Das Grundstück wird vom Bauträger ausgewählt und erworben. Der Käufer hat keinen Einfluss darauf, wo genau das Haus auf dem Grundstück positioniert wird oder welches Grundstück für das Bauprojekt genutzt wird.
- Bei einem Bauträger-Projekt gibt es oft eine vorgegebene Parzellierung und Bebauungsdichte, die sich nach den Vorgaben des Bauträgers und den kommunalen Bebauungsplänen richtet.
- Architektonische Gestaltung und Grundriss
- Der Bauträger bietet in der Regel standardisierte Grundrisse und Bautypen an, die bereits geplant und baurechtlich genehmigt sind. Die Möglichkeiten, den Grundriss zu ändern oder die architektonische Gestaltung des Hauses anzupassen, sind häufig eingeschränkt.
- Änderungen am Außenbereich (z. B. Fassadengestaltung, Fenstergrößen) sind oft nicht möglich oder mit hohen Kosten verbunden, da diese die Gesamtheit der Entwicklung beeinflussen können.
- Bauplanung und Baugenehmigungen
- Die Bauplanung und die Baugenehmigungen wurden bereits vom Bauträger eingeleitet oder abgeschlossen, bevor der Käufer involviert ist. Daher hat der Käufer keinen Einfluss auf den Ablauf der behördlichen Verfahren oder auf grundsätzliche planerische Entscheidungen.
- Baustoffe und Bautechnik
- Der Bauträger verwendet in der Regel bereits festgelegte Baumaterialien und Bauverfahren, die auf Effizienz und Kostenoptimierung ausgelegt sind. Der Käufer kann diese Vorgaben oft nicht beeinflussen, außer in spezifischen Bereichen, wie bei der Innenausstattung (z. B. Fliesen, Böden).
- Subunternehmer und Bauausführung
- Der Bauträger beauftragt und koordiniert die Subunternehmer (Handwerksfirmen). Der Käufer hat keinen Einfluss auf die Auswahl der beteiligten Firmen und keinen direkten Kontakt zu den Handwerkern. Der gesamte Bauablauf wird vom Bauträger gesteuert, und der Käufer ist hier auf die Qualitätssicherung durch den Bauträger angewiesen.
- Zeitplan und Baufortschritt
- Der Baufortschritt und der Zeitplan werden ebenfalls weitgehend vom Bauträger festgelegt. Auch hier hat der Käufer wenig Möglichkeit, den Ablauf zu beschleunigen oder selbst Einfluss auf den Fortschritt der Bauarbeiten zu nehmen. Verzögerungen können auftreten, ohne dass der Käufer direkt eingreifen kann.
Bereiche mit gewisser Einflussnahme:
- Innenausstattung und Materialien
- In der Regel bietet der Bauträger dem Käufer eine Auswahl an Optionen bei der Innenausstattung. Das betrifft beispielsweise:
- Bodenbeläge (Fliesen, Parkett, Laminat)
- Sanitärausstattung (Waschbecken, Toiletten, Armaturen)
- Türen und Fenster
- Farben der Wände und sonstige Dekor-Elemente
- Oft gibt es hierfür vorgegebene Standardausführungen, die im Festpreis enthalten sind. Möchte der Käufer besondere Materialien oder hochwertigere Ausstattungen, können diese gegen Aufpreis gewählt werden. Die Möglichkeiten zur Individualisierung sind hier je nach Bauträger unterschiedlich groß.
- In der Regel bietet der Bauträger dem Käufer eine Auswahl an Optionen bei der Innenausstattung. Das betrifft beispielsweise:
- Sonderwünsche (gegen Aufpreis)
- Viele Bauträger erlauben es Käufern, gegen Aufpreis bestimmte Sonderwünsche zu äußern, wie z. B.:
- Veränderungen am Grundriss (z. B. Wände versetzen, Räume vergrößern)
- Zusätzliche Ausstattungen (z. B. eine Garage, Carport, Kamin)
- Technische Erweiterungen (z. B. Smart Home Systeme, zusätzliche Steckdosen)
- Diese Sonderwünsche müssen jedoch in der Regel frühzeitig angemeldet und vertraglich festgehalten werden. Änderungen im fortgeschrittenen Bauprozess sind oft nicht mehr oder nur gegen sehr hohe Zusatzkosten möglich.
- Viele Bauträger erlauben es Käufern, gegen Aufpreis bestimmte Sonderwünsche zu äußern, wie z. B.:
- Gestaltung des Außenbereichs
- Auch die Gestaltung des Gartens oder der Terrasse kann manchmal an den Käufer angepasst werden, sofern dies nicht schon vorher festgelegt ist. Häufig wird der Außenbereich jedoch nur grob angelegt (z. B. Rasen und Wege), sodass der Käufer nach der Fertigstellung eigenständig die Feinplanung übernehmen kann.
- Abnahme und Mängelansprüche
- Der Käufer hat bei der Abnahme des Hauses eine wichtige Kontrollfunktion. Bei der Abnahme kann er Mängel geltend machen und die Beseitigung dieser Mängel verlangen.
- Es kann auch sinnvoll sein, einen Gutachter zur Abnahme hinzuzuziehen, um Baumängel frühzeitig zu erkennen.
- Farbgestaltung der Wände
- Die Farbgestaltung im Innenbereich ist oft frei wählbar, und der Käufer kann Einfluss darauf nehmen, wie die Wände gestrichen oder tapeziert werden sollen. Manchmal bietet der Bauträger hier Standardoptionen an, wobei Sonderwünsche ebenfalls möglich sind.
Fazit:
Beim Bau eines Hauses mit einem Bauträger ist die Einflussnahme des Käufers insbesondere bei der Gestaltung des Grundrisses, der Architektur und der Bauplanung relativ begrenzt, da der Bauträger bereits viele Entscheidungen im Vorfeld getroffen hat, um den Bauprozess zu optimieren und zu standardisieren.
Allerdings kann der Käufer in bestimmten Bereichen der Innenausstattung (z. B. Materialien, Farben) und teilweise durch Sonderwünsche (gegen Aufpreis) Einfluss nehmen. Diese Möglichkeiten hängen stark vom Bauträger ab und sollten frühzeitig vertraglich geregelt werden.
Zusammenfassend bietet ein Bauträgerprojekt eine bequeme Rundum-Lösung mit weniger Verantwortung und Planungsaufwand für den Käufer, aber gleichzeitig auch weniger Gestaltungsfreiheit und Einfluss auf den Bauprozess. Käufer, die eine hohe Individualisierung wünschen, sollten sich bewusst sein, dass ein Bauträgerprojekt oft nicht die volle Flexibilität bietet.