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Bei einem Neubau gibt es verschiedene Bauweisen und Vertragsarten, die sich insbesondere in der Art der Bauabnahme unterscheiden. Hier sind die Unterschiede in den Bauabnahmen bei den verschiedenen Bauweisen erläutert:
1. Architekt
- Vertragsform: Der Bauherr schließt Verträge direkt mit einzelnen Handwerkern, während der Architekt für Planung, Bauleitung und Überwachung zuständig ist.
- Bauabnahme: Der Architekt übernimmt die Abnahme der einzelnen Gewerke in Abstimmung mit dem Bauherrn. Es gibt in der Regel mehrere Teilabnahmen (z.B. Rohbau, Ausbau), bevor die Gesamtabnahme stattfindet.
- Verantwortung: Der Bauherr trägt die Verantwortung für die Koordination und ist stärker in den Abnahmeprozess eingebunden. Der Architekt fungiert als Berater und überwacht die Ausführungsqualität.
2. Bauträger
- Vertragsform: Der Bauträger verkauft das Haus als fertiges Gesamtobjekt, oft inkl. Grundstück. Die Verträge betreffen ein schlüsselfertiges Gebäude.
- Bauabnahme: Es gibt in der Regel eine einzige Abnahme des fertigen Objekts. Der Bauherr hat weniger Einfluss auf einzelne Bauphasen.
- Verantwortung: Der Bauträger trägt die gesamte Verantwortung für das Bauvorhaben und die termingerechte Fertigstellung. Der Bauherr prüft die Bauqualität erst zum Ende.
3. Generalunternehmer (GU)
- Vertragsform: Der Bauherr beauftragt einen Generalunternehmer, der alle Bauleistungen erbringt, inklusive der Beauftragung von Subunternehmern.
- Bauabnahme: Der Generalunternehmer koordiniert die Abnahme der einzelnen Bauabschnitte und Gewerke, und am Ende erfolgt eine Gesamtabnahme durch den Bauherrn.
- Verantwortung: Der Generalunternehmer trägt die Verantwortung für die Bauqualität und -koordination. Der Bauherr hat bei der Endabnahme die Möglichkeit, Mängel zu reklamieren.
4. Generalübernehmer (GÜ)
- Vertragsform: Der Generalübernehmer übernimmt die gesamte Bauleistung, vergibt aber die Ausführung der einzelnen Gewerke an Subunternehmer weiter.
- Bauabnahme: Die Abnahme erfolgt ähnlich wie beim Generalunternehmer. Es gibt eine Abnahme nach Fertigstellung des gesamten Gebäudes.
- Verantwortung: Der Generalübernehmer trägt die Gesamtverantwortung für Planung und Ausführung. Der Bauherr übernimmt das fertige Haus in einem Schritt.
5. Fertighaus
- Vertragsform: Beim Fertighaus kauft der Bauherr ein vorgefertigtes Haus, das meist schlüsselfertig aufgestellt wird. Das Fertighaus wird zumeist ohne Fundamente und Keller angeboten, die der Bauherr direkt an einen anderen Bauunternehmer beauftragt. Einige Fertighaushersteller übernehmen auch die Planung und Errichtung des Kellers in ihren Leistungsumfang, vergeben die Ausführung in der Regel aber weiter an einen beauftragten Subunternehmer, der auf diese Arbeiten spezialisiert ist.
- Bauabnahme: Die Abnahme erfolgt nach der schlüsselfertigen Aufstellung des Hauses. Es kann jedoch auch Zwischenabnahmen für Fundamente, Keller oder andere vorbereitende Arbeiten geben.
- Verantwortung: Der Fertighausanbieter trägt die Verantwortung für die Herstellung und Montage des Hauses, wenn vereinbart auch mit Fundamenten und Keller. Der Bauherr prüft das fertige Gebäude und nimmt es ab.
6. Ausbauhaus
- Vertragsform: Beim Ausbauhaus erhält der Bauherr ein teilweise fertiggestelltes Haus, und er übernimmt selbst bestimmte Arbeiten (z.B. Innenausbau).
- Bauabnahme: Es gibt eine Abnahme der Rohbau- und Ausbauleistungen durch den Bauunternehmer. Die Eigenleistungen des Bauherrn unterliegen keiner formellen Abnahme.
- Verantwortung: Der Bauunternehmer ist nur für die Leistungen verantwortlich, die er selbst oder seine Subunternehmer erbracht haben. Der Bauherr trägt die Verantwortung für die von ihm selbst durchgeführten Arbeiten.
Fazit
Die Art der Bauabnahme unterscheidet sich stark je nach Bauweise und Vertragsform. Bei Architektenhäusern und Bauvorhaben mit Generalunternehmern gibt es oft Teilabnahmen, während beim Bauträger und Fertighaus eher eine Endabnahme des schlüsselfertigen Objekts erfolgt. Ausbauhäuser finden weniger Abnahmen von Gewerken statt, da der Bauherr ja – wie vertraglich vereinbart – selbst Einzelgewerke übernimmt.