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Die Bauleistungsversicherung und die Bauherrenhaftpflichtversicherung sind zwei unterschiedliche Versicherungen, die jeweils verschiedene Risiken und Schadensfälle während der Bauphase abdecken. Hier sind die Hauptunterschiede zwischen diesen beiden Versicherungsarten:
Bauleistungsversicherung
Zweck:
- Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden am Bauwerk und an den Bauleistungen selbst ab. Sie bietet Schutz gegen unvorhergesehene Schäden, die während der Bauphase am Bauprojekt auftreten können.
Deckungsumfang:
- Unvorhergesehene Schäden: Schäden durch Witterungseinflüsse, Vandalismus, Diebstahl fest eingebauter Teile, Unfälle, Setzungen und Erdrutsche.
- Schäden an Bauhilfsmitteln: Schäden an Schalungen, Gerüsten und anderen Bauhilfsmitteln.
- Aufräum- und Abbruchkosten: Kosten für das Aufräumen und Abbrucharbeiten nach einem versicherten Schaden.
- Schäden durch höhere Gewalt: Schäden durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen oder Erdrutsche, sofern diese nicht ausgeschlossen sind.
Versicherte Parteien:
- In der Regel der Bauherr, das Bauunternehmen und Subunternehmer.
Typische Ausschlüsse:
- Normale Witterungseinflüsse, vorsätzliche Handlungen, Krieg und Terrorismus, Mängelhaftung.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Zweck:
- Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherrn vor Haftpflichtansprüchen Dritter, die aus der Bauausführung resultieren. Sie bietet Deckung für Schäden, die durch den Bauherrn oder die Baustelle Dritten zugefügt werden.
Deckungsumfang:
- Personenschäden: Verletzungen oder Todesfälle von Dritten, die durch Bauarbeiten oder Bauaktivitäten verursacht werden.
- Sachschäden: Schäden an fremdem Eigentum, die durch Bauarbeiten oder Bauaktivitäten verursacht werden.
- Vermögensschäden: Finanzielle Verluste Dritter, die durch Bauarbeiten oder Bauaktivitäten verursacht werden.
Versicherte Parteien:
- Hauptsächlich der Bauherr. Diese Versicherung kann auch für Architekten oder Bauleiter relevant sein, wenn sie in die Haftung genommen werden können.
Typische Ausschlüsse:
- Vorsätzliche Handlungen des Versicherten, Schäden am eigenen Bauwerk (dies fällt unter die Bauleistungsversicherung), Umweltschäden.
Zusammenfassung der Unterschiede
- Zweck:
- Bauleistungsversicherung: Schutz des Bauwerks und der Bauleistungen vor unvorhersehbaren Schäden.
- Bauherrenhaftpflichtversicherung: Schutz des Bauherrn vor Haftpflichtansprüchen Dritter.
- Deckungsumfang:
- Bauleistungsversicherung: Umfasst Schäden am Bauwerk selbst, inklusive witterungsbedingter Schäden, Vandalismus und Unfällen.
- Bauherrenhaftpflichtversicherung: Umfasst Haftpflichtansprüche Dritter, inklusive Personenschäden und Sachschäden, die durch die Bauarbeiten verursacht werden.
- Versicherte Parteien:
- Bauleistungsversicherung: Deckt in der Regel den Bauherrn, das Bauunternehmen und Subunternehmer ab.
- Bauherrenhaftpflichtversicherung: Deckt hauptsächlich den Bauherrn ab, kann aber auch für Architekten und Bauleiter relevant sein.
Fazit
Während die Bauleistungsversicherung darauf abzielt, das Bauwerk und die Bauleistungen selbst vor Schäden zu schützen, konzentriert sich die Bauherrenhaftpflichtversicherung auf den Schutz des Bauherrn vor Haftungsansprüchen Dritter. Beide Versicherungen sind wichtig und ergänzen sich gegenseitig, um umfassenden Schutz während der Bauphase zu gewährleisten.