Wie verhält es sich für Bauherren mit Meldepflicht und Beiträgen an die Berufsgenossenschaft bei der unentgeltlichen Mitarbeit von Familie und Freunden?

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Wenn Sie als privater Bauherr Familienmitglieder oder Freunde unentgeltlich bei Ihrem Bauprojekt mithelfen lassen, sind einige wichtige Punkte zu beachten. Auch bei unentgeltlicher Mitarbeit gelten bestimmte gesetzliche Bestimmungen und Meldepflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Helfer zu gewährleisten.

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass die Berufsgenossenschaften auch für unentgeltlich tätige Helfer zuständig sind. Diese Personen sind während ihrer Tätigkeit auf der Baustelle gesetzlich unfallversichert, um im Falle eines Arbeitsunfalls abgesichert zu sein. Daher müssen Sie als Bauherr bestimmte Pflichten erfüllen:

  1. Meldepflicht: Auch wenn die Mitarbeit unentgeltlich erfolgt, müssen Sie die Baustelle und die Helfer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, in diesem Fall der BG BAU, anmelden. Diese Meldung ist notwendig, um sicherzustellen, dass alle Helfer unfallversichert sind und die Berufsgenossenschaft über die Tätigkeiten auf der Baustelle informiert ist.
  2. Versicherungsbeiträge: Für die unentgeltlich tätigen Helfer müssen keine regulären Lohnsummen gemeldet werden, da sie keine Vergütung erhalten. Dennoch fallen für deren Versicherung Beiträge an, die vom Bauherrn zu tragen sind. Diese Beiträge werden von der BG BAU auf Basis einer Schätzung der Arbeitszeit, eines fiktiven Stundenlohns und einem Beitragssatz berechnet. Es ist wichtig, diese Beiträge in einer Höhe von etwa 2 € pro Helferstunde fristgerecht zu zahlen, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
  3. Sicherheits- und Gesundheitsschutz: Als Bauherr sind Sie verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller Helfer auf der Baustelle zu sorgen. Dies umfasst die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (z.B. Helme, Sicherheitsschuhe), die Einweisung in sichere Arbeitsweisen und die Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutzvorschriften. Die Berufsgenossenschaft bietet hierzu Beratung und Unterstützung an, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden.
  4. Dokumentation: Führen Sie zeitnah auf von der BG übersandten Erfassungsformularen eine genaue Dokumentation der Helfer und deren Arbeitszeiten. Diese Aufzeichnungen können im Falle eines Unfalls oder einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft erforderlich sein.

Für den Bauherren bedeutet dies also, dass auch bei der unentgeltlichen Mitarbeit von Familienmitgliedern und Freunden bestimmte Meldepflichten und Beitragszahlungen an die Berufsgenossenschaft bestehen !

Durch die Anmeldung und den Abschluss der Unfallversicherung stellen Sie sicher, dass alle in Ihrer Freizeit tätigen Helfer im Schadensfall abgesichert sind und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Berufsgenossenschaft unterstützt Sie dabei mit Beratungsleistungen, Schulungen und Informationsmaterialien, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Ihrer Baustelle zu gewährleisten.