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Die Kosten für Fachplaner und Gutachter sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkosten eines Bauprojekts und müssen sorgfältig in der Baukostenplanung berücksichtigt werden. Diese Experten bringen spezielle Fachkenntnisse in verschiedenen Bereichen ein, die für die erfolgreiche Umsetzung eines Bauprojekts notwendig sind. Da ihre Leistungen oft projektbegleitend und für die Genehmigung und Ausführung unerlässlich sind, sollten ihre Kosten bereits in der frühen Planungsphase präzise eingeplant werden.
Hier ist ein Überblick, wie die Kosten für Fachplaner und Gutachter in die Baukostenplanung einbezogen werden:
1. Identifizierung der notwendigen Fachplaner und Gutachter
Je nach Art und Umfang des Bauprojekts werden unterschiedliche Fachplaner und Gutachter benötigt. Zu den häufigsten gehören:
- Statiker (Tragwerksplaner): Verantwortlich für die Tragwerksplanung, um die statische Sicherheit des Bauwerks zu gewährleisten.
- Haustechnikplaner (TGA-Planer): Zuständig für die Planung von Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektroinstallationen (Technische Gebäudeausrüstung, TGA).
- Baugrundgutachter: Führt Bodenuntersuchungen durch, um die Tragfähigkeit und Bodenbeschaffenheit des Grundstücks zu prüfen.
- Brandschutzgutachter: Stellt sicher, dass die baulichen und technischen Maßnahmen den Brandschutzanforderungen entsprechen.
- Energieberater: Berät in Bezug auf Energieeffizienz und erstellt Nachweise für die Einhaltung von Energieeinsparverordnungen (z.B. EnEV oder KfW-Förderung).
- Schallschutz- und Wärmeschutzplaner: Berücksichtigt den Schallschutz und die thermische Effizienz des Gebäudes.
- Vermesser: Führt die Vermessung des Grundstücks und des Bauwerks durch, was für die Genehmigungsplanung wichtig ist.
2. Ermittlung der Honorare für Fachplaner und Gutachter
Die Honorare der Fachplaner und Gutachter können auf verschiedene Weisen kalkuliert werden. Es ist wichtig, diese Kosten bereits in der Gesamtkostenplanung zu berücksichtigen.
a) HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
In Deutschland werden die Honorare für Architekten und Ingenieure, also auch für viele Fachplaner (z.B. Tragwerksplaner, TGA-Planer, Energieberater), in der Regel auf Basis der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgelegt. Die HOAI gibt einen Rahmen vor, in dem die Honorare berechnet werden, abhängig von:
- Leistungsphasen (1-9), die die einzelnen Planungs- und Bauphasen umfassen.
- Anrechenbare Kosten: Das Honorar wird auf Grundlage der anrechenbaren Kosten (z.B. Bauwerkskosten) des Projekts ermittelt.
- Schwierigkeitsgrad: Je nach Schwierigkeitsgrad und Komplexität des Projekts wird ein Honorarrahmen festgelegt.
b) Pauschalhonorar oder Stundenhonorar
In einigen Fällen wird mit den Fachplanern und Gutachtern ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar vereinbart. Diese Vereinbarung sollte klar im Vertrag definiert sein. Bei Pauschalhonoraren hat der Bauherr mehr Kostensicherheit, während Stundenhonorare bei komplexen Projekten zu unvorhersehbaren Kosten führen können.
c) Gutachterkosten
Die Kosten für Gutachter (z.B. Baugrund- oder Brandschutzgutachter) werden in der Regel auf Basis des Leistungsumfangs und der Anzahl der erforderlichen Gutachten berechnet. Auch hier können Pauschalen oder nach Aufwand berechnete Kosten entstehen. Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten werden oft zu festen Preisen angeboten, basierend auf der Größe und Komplexität des Grundstücks.
3. Berücksichtigung in der Baukostenplanung
a) Erstellung einer detaillierten Kostenschätzung
Die Honorarkosten für Fachplaner und Gutachter sollten bereits in der Planungsphase des Bauprojekts in die Gesamtkostenplanung integriert werden. Dies geschieht idealerweise durch die Erstellung einer detaillierten Kostenaufstellung, in der die Honorare der verschiedenen Fachplaner und Gutachter explizit ausgewiesen werden.
- Tragwerksplanung (Statiker): Die Kosten für die Tragwerksplanung machen etwa 1-3 % der gesamten Baukosten aus, je nach Komplexität des Gebäudes.
- Haustechnikplanung (TGA): Die Kosten für die TGA-Planung variieren stark, liegen aber meist zwischen 3-5 % der Gesamtkosten für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro.
- Baugrunduntersuchung: Die Kosten für ein Baugrundgutachten sind stark vom Grundstück und der Komplexität abhängig, aber in der Regel liegen sie zwischen 1.000 und 3.000 Euro.
- Vermessung: Die Kosten für die Grundstücksvermessung richten sich nach der Grundstücksgröße und den Anforderungen, typischerweise zwischen 1.500 und 5.000 Euro.
b) Einschätzung der Leistungsphasen
Die Honorare der Fachplaner hängen davon ab, in welchem Umfang sie Leistungen erbringen. Beispielsweise kann der TGA-Planer nur bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) beauftragt werden, oder er begleitet das Projekt bis zur Leistungsphase 8 (Objektüberwachung). Je mehr Leistungsphasen abgedeckt werden, desto höher fallen die Honorare aus.
c) Puffer einplanen
Da die genauen Kosten für Fachplaner und Gutachter oft erst während der Planungsphase konkretisiert werden, ist es sinnvoll, einen Kostenpuffer für unvorhergesehene Honoraranforderungen einzuplanen. Ein Puffer von etwa 5-10 % der geschätzten Honorarkosten ist empfehlenswert, um mögliche zusätzliche Aufwände oder nachträgliche Gutachten abzudecken.
4. Zusammenarbeit und Kostenoptimierung
Eine enge Abstimmung zwischen dem Architekten und den verschiedenen Fachplanern ist entscheidend, um Redundanzen oder unnötige Planungsleistungen zu vermeiden, die zu Mehrkosten führen könnten.
a) Vermeidung von Doppelarbeit
Fachplaner sollten klar definierte Zuständigkeitsbereiche haben, um Doppelarbeit oder Überschneidungen zu vermeiden. Eine enge Koordination zwischen Architekt, Statiker und TGA-Planer sorgt dafür, dass Planungsleistungen effizient erbracht werden und keine zusätzlichen Kosten durch Missverständnisse oder Nacharbeiten entstehen.
b) Kostenbewusstsein bei Entscheidungen
Der Architekt und der Bauherr sollten bei der Auswahl von Fachplanern auf die Kosten-Nutzen-Relation achten. Teure Planungen, die nur marginale Vorteile bringen, können zugunsten kostenbewussterer Entscheidungen reduziert werden, solange dies nicht die Sicherheit oder die Bauqualität beeinträchtigt.
c) Planung von Fördermitteln
Die Inanspruchnahme von Fördermitteln, z.B. für energieeffizientes Bauen (z.B. KfW-Förderungen) oder den Einsatz erneuerbarer Energien, kann ebenfalls Einfluss auf die Kosten der Fachplaner haben. In einigen Fällen sind energieeffiziente Gutachten oder Energieberatungen Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln.
5. Nachverhandlung und Vertragsgestaltung
- Vertragsgestaltung mit Fachplanern: Die Vertragsgestaltung mit Fachplanern und Gutachtern sollte von Anfang an transparent und detailliert sein. Es ist ratsam, klare Vereinbarungen über die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung und mögliche Nachtragskosten zu treffen.
- Nachverhandlung bei Kostenüberschreitungen: Sollten während der Planungsphase Kostenüberschreitungen auftreten, ist es möglich, mit den Fachplanern Nachverhandlungen zu führen, um die Honorare zu begrenzen oder alternative, kostengünstigere Lösungen zu finden.
Fazit:
Die Kosten für Fachplaner und Gutachter spielen eine wesentliche Rolle in der Baukostenplanung und müssen frühzeitig und präzise eingeplant werden. Die Honorare werden je nach Leistungsumfang und Komplexität des Projekts ermittelt und sollten auf Basis der HOAI, pauschaler Honorare oder Stundenhonorare kalkuliert werden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten, eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten und eine vorausschauende Planung sind entscheidend, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden und das Projekt im geplanten Kostenrahmen zu halten.