Wie wird die Einhaltung der EnEV (Energieeinsparverordnung) geprüft?

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Die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), welches die EnEV in Deutschland abgelöst hat, wird durch eine Reihe von Prüfungen und Nachweisen sichergestellt, die in verschiedenen Phasen des Bauvorhabens durchgeführt werden. Diese Prüfungen umfassen sowohl planerische als auch bauliche Maßnahmen und dienen dazu, die energetische Qualität von Gebäuden sicherzustellen. Hier ist eine Übersicht, wie die Einhaltung des GEG (ehemals EnEV) geprüft wird:

1. Planungsphase

a. Energieausweis

  • Bedarfsausweis: Für Neubauten muss in der Planungsphase ein Energiebedarfsausweis erstellt werden. Dieser Ausweis wird von einem zertifizierten Energieberater oder einem Sachverständigen erstellt und gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes. Er basiert auf den technischen Parametern wie Dämmung, Heizungssystem und Lüftung.
  • Verbrauchsausweis: Bei Bestandsgebäuden kann alternativ ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, der den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre berücksichtigt. Dieser ist jedoch nur bei bestimmten Bedingungen zulässig.

b. Energiebilanzierung

  • Berechnung des Primärenergiebedarfs: In der Planungsphase wird der Primärenergiebedarf des Gebäudes berechnet. Dabei wird der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung berücksichtigt. Dieser Wert muss unter den im GEG festgelegten Höchstwerten liegen.
  • Berechnung des Transmissionswärmeverlusts: Der Transmissionswärmeverlust, also die Wärmemenge, die durch die Gebäudehülle verloren geht, wird berechnet und muss die vorgegebenen Grenzwerte einhalten. Dies wird durch die Qualität der Wärmedämmung und die energetischen Eigenschaften von Fenstern und Türen beeinflusst.

c. Nachweis der Mindestanforderungen

  • Nachweisführung: Der Energieberater erstellt eine detaillierte Berechnung, die zeigt, dass das geplante Gebäude die Mindestanforderungen des GEG erfüllt. Diese Berechnung wird Teil des Bauantrags und muss von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden.

2. Bauphase

a. Baubegleitende Qualitätssicherung

  • Überprüfung der Materialien: Während der Bauphase wird geprüft, ob die tatsächlich eingebauten Materialien und Bauteile den Planungen entsprechen. Insbesondere die Dämmstoffe, Fenster und Türen müssen die geplanten U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizient) aufweisen.
  • Kontrolle der Ausführung: Es wird sichergestellt, dass die Wärmedämmung lückenlos und fachgerecht eingebaut wird. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Wärmebrücken, die durch fehlerhafte Ausführung entstehen können.

b. Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test)

  • Durchführung des Blower-Door-Tests: Vor der Fertigstellung wird häufig ein Blower-Door-Test durchgeführt, um die Luftdichtheit des Gebäudes zu überprüfen. Bei diesem Test wird das Gebäude unter Über- oder Unterdruck gesetzt, und es wird gemessen, wie viel Luft durch Leckagen in der Gebäudehülle strömt. Die Luftwechselrate muss bestimmte Grenzwerte einhalten, um die Anforderungen des GEG zu erfüllen.

3. Fertigstellungsphase

a. Abschlussprüfung und Endabnahme

  • Kontrolle der ausgeführten Arbeiten: Bei der Bauabnahme wird geprüft, ob das Gebäude gemäß den energetischen Anforderungen errichtet wurde. Dies umfasst die Kontrolle der Gebäudehülle, der technischen Anlagen und der haustechnischen Systeme.
  • Überprüfung der Nachweise: Alle während der Bauphase erstellten Nachweise, wie der Blower-Door-Test und die Materialnachweise, werden überprüft und müssen den Anforderungen entsprechen.

b. Ausstellung des endgültigen Energieausweises

  • Energieausweis nach Fertigstellung: Nach Abschluss der Bauarbeiten wird ein endgültiger Energieausweis erstellt. Dieser fasst die tatsächliche energetische Qualität des fertigen Gebäudes zusammen und muss auf Anfrage Behörden und Käufern oder Mietern vorgelegt werden.

4. Dokumentation und Archivierung

a. Erstellung der Baudokumentation

  • Sammeln aller relevanten Nachweise: Alle relevanten Nachweise, Berechnungen und Prüfprotokolle werden in einer Baudokumentation zusammengefasst. Diese Dokumentation ist wichtig für die spätere Nutzung, Wartung und eventuell notwendige Sanierungen des Gebäudes.
  • Archivierung: Die Dokumentation wird archiviert und muss für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel mindestens zehn Jahre) aufbewahrt werden. Diese Dokumente können bei späteren Prüfungen oder im Falle von Rechtsstreitigkeiten von Bedeutung sein.

5. Nachträgliche Prüfungen und Kontrollen

a. Kontrollen durch die Bauaufsichtsbehörde

  • Stichprobenkontrollen: Die Bauaufsichtsbehörden führen stichprobenartige Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die energetischen Anforderungen des GEG eingehalten werden. Dabei kann die Behörde Einsicht in die Dokumentation verlangen und das Gebäude auf Übereinstimmung mit den Nachweisen prüfen.

b. Wartung und Inspektionen

  • Regelmäßige Inspektionen: Bestimmte technische Anlagen, wie Heizkessel und Lüftungssysteme, müssen regelmäßig gewartet und inspiziert werden, um ihre Effizienz sicherzustellen. Diese Wartungen müssen dokumentiert und gegebenenfalls nachgewiesen werden.

Fazit

Die Einhaltung des GEG (ehemals EnEV) wird durch eine Kombination aus detaillierter Planung, baubegleitender Überwachung und abschließender Kontrolle sichergestellt. Der Prozess umfasst die Berechnung und Nachweisführung in der Planungsphase, die bauliche Umsetzung mit begleitenden Qualitätsprüfungen, wie dem Blower-Door-Test, und die abschließende Dokumentation und Ausstellung des Energieausweises. Diese Schritte stellen sicher, dass das Gebäude die geforderten energetischen Standards erfüllt und langfristig energieeffizient betrieben werden kann.