www.baukosten.com > Neubau-Projekt > Schlüsselfertig bauen > Vorbereitungen Schlüsselfertig-Haus > Planungsprozess Schlüsselfertig-Haus
Um sicherzustellen, dass das geplante Haus den Anforderungen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG), das seit 2020 in Deutschland gilt und die Vorgaben der früheren Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat, eingehalten werden, müssen mehrere Schritte und Maßnahmen im Planungs- und Bauprozess umgesetzt werden. Das GEG (aktualisiert 2024) regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsbauten und die Nutzung erneuerbarer Energien und ist somit eine zentrale Komponente im Bauwesen.
Hier sind die wesentlichen Maßnahmen und Schritte, die sicherstellen, dass ein Haus den Anforderungen des GEG entspricht:
1. Einbindung eines Energieberaters oder Fachplaners
- Energieberater: Ein zertifizierter Energieberater wird oft schon in der Planungsphase hinzugezogen, um sicherzustellen, dass die energetischen Anforderungen des GEG von Anfang an in die Bauplanung integriert werden. Dieser erstellt die notwendigen Berechnungen und berät zu geeigneten Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien.
- Fachplaner für Haustechnik: Auch Fachplaner für Heizung, Lüftung, Klimaanlagen und andere technische Anlagen (HLK-Planer) spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der energetischen Anforderungen.
2. Energiebedarfsausweis und Berechnung des Primärenergiebedarfs
- Erstellung eines Energieausweises: Ein Energieausweis, der auf Grundlage des GEG erstellt wird, ist für Neubauten verpflichtend. Er gibt den Primärenergiebedarf und die Energieeffizienz des Hauses an. Dieser muss spätestens nach Fertigstellung des Hauses vorliegen.
- Primärenergiebedarf und U-Werte: Der Energieberater berechnet den Primärenergiebedarf des Gebäudes, der den gesamten Energieverbrauch des Hauses für Heizung, Warmwasser und Lüftung berücksichtigt. Zudem werden die U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) für Bauteile wie Wände, Dach, Fenster und Türen berechnet, um sicherzustellen, dass die Wärmedämmung den Anforderungen des GEG entspricht.
3. Wärmedämmung und Bauhülle
- Anforderungen an die Dämmung: Die Dämmung von Wänden, Dächern und Böden muss so ausgelegt sein, dass der Wärmedurchgang den im GEG festgelegten Grenzwerten entspricht. Die U-Werte der Bauteile werden dabei so gewählt, dass der Energiebedarf des Gebäudes minimiert wird.
- Vermeidung von Wärmebrücken: Bei der Planung wird darauf geachtet, dass Wärmebrücken, also Bereiche, an denen Wärme unkontrolliert entweicht (z.B. bei Fenstern oder Übergängen von Bauteilen), vermieden werden. Hierbei hilft die detaillierte Ausführungsplanung, die in Zusammenarbeit mit dem Architekten und den Fachplanern erfolgt.
4. Berücksichtigung erneuerbarer Energien
- Nutzungspflicht erneuerbarer Energien: Das GEG schreibt vor, dass ein Teil des Energiebedarfs eines Gebäudes durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss. Dies kann z.B. durch den Einsatz von Solarthermie (zur Warmwasserbereitung), Photovoltaikanlagen (zur Stromerzeugung), Wärmepumpen oder Biomasseheizungen erfolgen.
- Optionen für Erneuerbare Energien:
- Solarthermieanlagen: Für die Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung.
- Photovoltaikanlagen: Für die Stromerzeugung, ggf. gekoppelt mit einem Stromspeicher.
- Wärmepumpen: Die Umweltwärme (Luft, Erdreich, Grundwasser) wird als Energiequelle genutzt.
- Biomasseheizungen: Nutzung von Holzpellets oder Hackschnitzeln zur Beheizung.
5. Technische Anlagen und Energieeffizienz
- Effiziente Heizungs- und Lüftungstechnik: Das GEG stellt Anforderungen an die Effizienz der Heizungsanlage. Dabei kommen moderne Systeme wie Brennwertkessel, Wärmepumpen oder Pelletheizungen zum Einsatz, die einen hohen Wirkungsgrad und eine geringe CO₂-Emission aufweisen.
- Lüftung mit Wärmerückgewinnung: Bei gut gedämmten Gebäuden spielt die kontrollierte Wohnraumlüftung eine wichtige Rolle. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sorgt dafür, dass frische Luft ins Gebäude gelangt, ohne dass zu viel Wärme verloren geht. Diese Systeme sind in modernen energieeffizienten Häusern weit verbreitet.
- Warmwasserbereitung: Systeme zur Warmwasserbereitung sollten möglichst effizient und ggf. durch erneuerbare Energien (z.B. Solarthermie) unterstützt werden.
6. Luftdichtheit des Gebäudes (Blower-Door-Test)
- Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test): Um zu überprüfen, ob das Gebäude den Anforderungen an die Luftdichtheit entspricht, wird nach der Bauausführung ein Blower-Door-Test durchgeführt. Dieser Test misst, ob und wie viel Luft durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle entweicht. Ein dichtes Gebäude verhindert Wärmeverluste und trägt erheblich zur Energieeffizienz bei.
- Korrekturmaßnahmen bei Mängeln: Sollten Undichtigkeiten festgestellt werden, müssen diese behoben werden, um die Anforderungen des GEG zu erfüllen.
7. Monitoring und Dokumentation
- Baubegleitende Kontrolle: Während der Bauausführung müssen regelmäßig Qualitätskontrollen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen zur Einhaltung des GEG korrekt umgesetzt werden. Der Energieberater und der Bauleiter überwachen, ob die Dämmmaßnahmen, die Wahl der Fenster und Türen sowie die technischen Anlagen den Planungen und gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
- Dokumentation: Alle Maßnahmen, die zur Einhaltung des GEG getroffen wurden, müssen dokumentiert werden. Dies umfasst die Planung der energetischen Maßnahmen, die technischen Spezifikationen der Heizungsanlage, der Dämmmaterialien und die Testergebnisse (z.B. Blower-Door-Test).
8. Förderprogramme und Finanzierung
- Förderprogramme nutzen: Die Einhaltung des GEG ermöglicht es Bauherren, staatliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen, z.B. durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Hierzu ist es wichtig, dass das Gebäude bestimmte Effizienzhaus-Standards erreicht (z.B. KfW-Effizienzhaus 40 oder 55). Der Energieberater stellt sicher, dass alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Förderungen erfüllt sind.
9. Abnahme und Übergabe
- Abnahme durch Bauaufsicht: Bei der Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde muss nachgewiesen werden, dass das Gebäude den Anforderungen des GEG entspricht. Dies wird in der Regel durch den Energieausweis und weitere Nachweise (z.B. Blower-Door-Test, Bestätigung des Energieberaters) dokumentiert.
- Übergabe an den Bauherrn: Nach Fertigstellung des Gebäudes wird der Energieausweis an den Bauherrn übergeben. Er bestätigt, dass das Gebäude die geltenden energetischen Anforderungen erfüllt.
Zusammenfassung der Maßnahmen:
- Frühzeitige Einbindung eines Energieberaters zur Beratung und Berechnung des Energiebedarfs.
- Erstellung eines Energieausweises, der den Primärenergiebedarf und die Energieeffizienz dokumentiert.
- Optimierung der Dämmung und Vermeidung von Wärmebrücken.
- Verpflichtende Nutzung erneuerbarer Energien, z.B. Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpen.
- Effiziente technische Anlagen, insbesondere Heizungs- und Lüftungssysteme mit hoher Energieeffizienz.
- Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test) zur Sicherstellung einer dichten Gebäudehülle.
- Baubegleitende Kontrolle und Dokumentation aller Maßnahmen zur Einhaltung des GEG.
- Nutzung von Förderprogrammen zur Finanzierung energieeffizienter Maßnahmen.
Durch die konsequente Anwendung dieser Schritte und die Zusammenarbeit mit Fachplanern und Energieberatern kann sichergestellt werden, dass das geplante Haus den Anforderungen des GEG entspricht.