MEHRFORDERUNGEN SIND HEUTE FAST NORMAL – Bauherren sollten sich frühzeitig darauf einstellen ! Wer nicht behobene oder nicht behebbare Mängel, alle Abweichungen vom Bauvertrag und ignorierte mündliche Absprachen mit dem Auftragnehmer umgehend schriftlich festhält, kann die hieraus resultierenden Minderkosten geltend machen ! Was ist zu tun ? https://baukosten.com/der-bauherr-sollte-von-beginn-an-eine-konsequente-liste-aller-maengel-abweichungen-und-optischer-auffaelligkeiten-fuehren/