IM BEBAUUNGSPLAN STEHT EINGESCHOSSIG – UND NUN ? Eingeschossig bedeutet „Nur ein Vollgeschoss“. Aber nicht jedes Wohngeschoss gilt als Vollgeschoss. Trotz Vorgabe „Eingeschossig“ sieht man oft Häuser mit 2 oder 3 ausgebauten Wohngeschossen. Wie geht das : https://baukosten.com/vorgaben-bebauungsplan-eingeschossig-heisst-nicht-nur-ein-geschoss/ https://baukosten.com/welche-gesetzlichen-vorschriften-und-normen-muss-der-architekt-bei-der-planung-beruecksichtigen/ https://baukosten.com/welche-rolle-spielt-der-bebauungsplan-in-der-architektenplanung/ https://baukosten.com/wie-wird-die-zusammenarbeit-zwischen-architekt-bauherr-und-weiteren-fachplanern-organisiert/