16.04.2026

IM BEBAUUNGSPLAN STEHT EINGESCHOSSIG – UND NUN ? Eingeschossig bedeutet „Nur ein Vollgeschoss“. Aber nicht jedes Wohngeschoss gilt als Vollgeschoss. Trotz Vorgabe „Eingeschossig“ sieht man oft Häuser mit 2 oder 3 ausgebauten Wohngeschossen. Wie geht das : https://baukosten.com/vorgaben-bebauungsplan-eingeschossig-heisst-nicht-nur-ein-geschoss/ https://baukosten.com/welche-gesetzlichen-vorschriften-und-normen-muss-der-architekt-bei-der-planung-beruecksichtigen/ https://baukosten.com/welche-rolle-spielt-der-bebauungsplan-in-der-architektenplanung/ https://baukosten.com/wie-wird-die-zusammenarbeit-zwischen-architekt-bauherr-und-weiteren-fachplanern-organisiert/

13.03.2026

EINGESCHOSSIG HEISST NICHT NUR EIN GESCHOSS ! Eingeschossig heißt in aller Regel „Nur ein Vollgeschoss“. Dabei gilt nicht jedes ausgebaute Wohngeschoss als Vollgeschoss. Unter dieser Vorgabe im Bebauungsplan gibt es oft Häuser mit 2 oder sogar 3 ausgebauten Wohngeschossen. Mehr dazu : https://baukosten.com/vorgaben-bebauungsplan-eingeschossig-heisst-nicht-nur-ein-geschoss/